Druckschrift 
Der Urstamm der Hohenzollern und seine Verzeigungen
Entstehung
Seite
31
Einzelbild herunterladen
 

31

Feldhüter-Häuschens einen viereckigen, über dem umliegenden Wichen-grund erhöhten Platz, in dessen Mitte von jeher und bis in dieallerneueste Zeit ein Gedenkstein gestanden. Die Wiesen weit umher(12 Morgen) gehörten noch im 17. Jahrh. der „Herrschaft", d. h.dem Herrn und Besitzer der Stadt Rotenburg, in alten Zeitenden Grafen v. R., und waren von jeder Besteuerung oder Auflagefrei. Der Platz kommt in der ersten Hälfte des 13. Jahrh., alsozu der Zeit, da die auf dem nahen Schlosse Noten bürg überdem Dorfe Weiler seßhaften Grasen v. R. Zollerischen Stammesüber den Sülichgau oder die Grafschaft R. geboten, unter deminteressanten Namen „Birhtiul S" erstmals bei folgendem Anlaßvor. Es berichtet nämlich eine Urkunde von circa 1230, es seiPfalzgraf Rudolf v. Tübingen nebst Gefolge von vielenfreien Herren und Rittern auf Verabredung dorteu mit GrafBurkard von Hohenberg (Rotenburg), der mit seiner Tochterverlobt war, zusammen gekommen, um mit diesem die Abrede überdas Heiratsgut derselben zu treffen, und mau habe bei diesem Anlaßauch anderes vor den Pfalzgrafen gebracht "). In der That eignetesich das Birhtinls auch ganz gut zu einer Zusammenkunft derbeiden Grafen, da diese von ihren Burgen gleich weit bez. nahedahin hatten und dasselbe eine uralte denkwürdige Statte war, anwelcherlei Plätzen unter dem freien Himmel man in alten Zeitengerne über dies und jenes verhandelte.

Birhtinist nämlich der althochdeutsche Genitis des Personen-Namens Birhto, welcher zu derselben Reihe von uralten ger-manischen Mannsnamen gehört wie Bertold, dessen Trägerjenein großen Landstrich vorstand, von dem die heutige Bar nurein kleiner Teil ist (s. oben S. 23).

Das mittelhochdeutsche Wort 1ö hieß im althochdeutschen ülSo,IZo, was Hügel, Grabhügel, Grabstein, Grabdenkmal bedeutet.Nun findeii sich in einem Urbar von 1470 über Rotenburg undUmgegend (ausbewahrt in der Kameralamts-Registratur zu Roten-burg) folgende Eintrüge: „zwei mansmad vff dem birtinle",„drei vierndail wisen vff birtile, die grabwis." Der er-wähnte Gedenkstein war also ursprünglich der Grabstein oder dasGrabdenkmal des Birhto, und der Platz muß somit in uraltenZeiten die Grabstätte eines Mannes von dem angegebenen Namen