VIII
Von dem zweiten und dritten Teil des ersten Bandes, welcheam Schluß des Jahres 1885 erschienen sein werden, wird derzweite die Geschichte der ältesten historisch-verbürgten Grafen vonZollern von circa 1060 bis 1225 enthalten, und der Verfasserdarin Persönlichkeiten von hervorragender Stellung und Wirksam-keit, welche bis daher nicht als zum Ahnenhause der Hohenzollerngehörig erkannt wurden, mit ihren interessanten Lebensabrisseneinführen.
Der dritte Teil des ersten Bandes wird als schließlichesResultat einer Reihe von umfassenden Untersuchungen den unzwei-felhaften Beweis liefern, daß in dem Grafen Friedrich III. vonZollern (ff um 1200) der erste Nürnberger BurggrafhohenzollerischenGeblüts und gemeinsame Ahnherr derKöniglich-Preußischen und Fürstlichen Linie zu erkennen ist,oder daß die Könige von Preußen Hohenzollern nichtAbenberg er (d.h. Nachkommen der fränkischen Grafen v. Aben-berg) sind, wie von manchen anderen Seiten bis in die neuesteZeit hartnäckig behauptet worden ist und noch wird — eine Ansicht,für deren Unrichtigkeit unseres Wissens bis daher noch keine Gründevon zwingender Beweiskraft beigebracht worden sind.
Durch die Untersuchungen über den Urstamm der Hohenzollernund dessen Verzweigungen, welche den Hauptinhalt des vorliegen-den ersten Teils von Band I. ausmachen, wird auch nach anderenSeiten hin manches bisherige Dunkel in deren Geschichte aufgehellt,besonders in Betreff folgender wichtigen Fragen: Welches war dieStammgrafschaft des Hauses? Wann und auf welchem Wege sinddie andern Grasschaften hinzugekommen? Welche Verbreitung hattedie Gesamtgrafschaft des Hauses Zollern zur Zeit seiner höchstenBlüte d. h. vor Abscheidung der burggräflich-Nürnbergischen undhohenbergischen Linien am Ende des 12. Jahrhunderts *)? Endlich,wie wurden die von der arrondirten Gesamtgrafschaft getrennten,mit gräflichen Rechten begabten Herrschaften in den württember-gischen Oberämtern Nürtingen und Kirchheim, im Hegau,in der Bar und im Breisgau sowie im Elsaß erworben?
Der Verfasser glaubt, diese und andere Hauptfragen seiner
*) Dieselbe ist aus der angehängten Karte ersichtlich.