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[Hauptband] (1884)
Entstehung
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von denen das zweite, eine 1808 geborene Tochter, nnr vierMonate am Leben blieb, so daß die hinterlassene Descendenz nurin dem einzigen, zu Dobergast am 8. August 1804 geborenenSohne Friedrich Karl Heinrich bestand, welcher sonach beimTode seines Vaters 22 Jahre alt war.

Derselbe hatte sich nach beendigten Gymnasialstudien inBreslau aus der dasigen Universität dem Studium der Rechtezugewendet und fungirte demnächst als Auscultator bei dem Stadt-gericht, dann als Referendar bei dem Oberlandesgericht, aus wel-chem Verhältniß er indeß 1834 ausschied. Am 22. Mai 1837vermählte er sich zu Breslau mit Charlotte Maximiliane Bertha,geboren zu Dttrrjentsch den 27. März 1812, Tochter des Ritt-meisters a. D. Friedrich von Lieres und Wilkau (geb. 5./12. 1776,gest. zu Dürrjentsch 6./7. 1860) und der Charlotte, geb. Riemervon Riemberg (geb. zu Dürrjentsch 9./9. 1781, gest. dort 29./10.1866), welche Letztere Erbfrau auf Dürrjentsch, sowie eineSchwester der S. 397 genannten Mutter der Gräfin Jda vonRichthosen, geb. von Randow, war.

Mittelst Vertrages vom 16. September 1837 erkaufte derFrhr. Friedrich die Güter Plohe und Maßwitz im Kreise Strehlenvon dem Major a. D. Karl Friedrich von Wentzky für 56,000Thaler und hierzu noch 1852 die Erbscholtisei Jexau, welche ermit Plohe vereinigte. Er starb zu Plohe am 6. Juni 1854.

Von seinen sieben Kindern, sämmtlich zu Plohe geboren,waren der älteste Sohn todtgeboren, ein Sohn und eine Tochterin frühester Jugend verstorben. Ihn überlebten:

Friedrich Otto Conrad, geboren am 23. November 1840,Friedrich Conrad Otto, geboren am 27. August 1842,Friedrich Hugo Oscar, geboren am 7. Januar 1846, undBertha Marie Elisabeth, geboren am 26. April 1850.Diese vier Kinder waren sonach beim Tode ihres Vatersnoch alle minorenn.

Die väterlichen Güter Plohe und Maßwitz mit Jexau bliebenzunächst, unter formeller Vormundschaft zweier Herren von Lieresund Wilkau, unter der selbstständigen Leitung der umsichtigenund thatkräftigen Mutter, welche die unter dem kränklichen Vateretwas in Vernachlässigung gerathene Begüterung trotz ungünsti-