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Breslau 13./1. Minister an Kammerrath Wildegans, da ihmdie Adresse des Prinzen unbekannt sei: So sehr er „unteranderen Umständen geneigt wäre, die Wunsche Sr. Durchl.zu erfüllen", so könne er dies in diesem Falle nur dannthun, wenn Se. Durchlaucht ihm von Sr. Majestät dieErlaubniß bewirkten, sich bei dieser Versicherung zu be-ruhigen.
Glogau 26./3. Der Kammer-Commissions-Rath Rochow osferirtim Auftrage des Prinzen zu Hessen für Rechnung desv. Richthofen ein Pauschquantum von 20,000 Thlrn. unddie K. K. Gebühren hiervon, falls der v. Richthofen dieConcession zur Emigration erhalte und die Malitscher Hy-pothek gelöscht werde. Der Prinz werde sich „deshalb mitdein Baron v. Richthofen auf den Grund eines mit dem-selben getroffenen Vereins zu reguliren suchen, ohne Rück-sicht ob der v. Richthofen künftig wirklich emigrirt." Essei zu erwägen, daß die Güter-Schulden nicht abschoßpflichtigseien, der Baron v, Richthofen „noch eine Menge Privat-Schulden im Lande habe, die aus den Kaufgeldern zuberichtigen seien, und daß dieser, wenn die Forderung zuhoch getrieben wird, vielleicht nicht außer Landes oder ineinen Staat, mit welchem Preußen in rsoiprognsr Abschoß-freiheit stehe, gehen werde, wo sodann die Kgl. Casse einerbeträchtlichen Einnahme verlustig gehen würde."
Glogau 28./3. Kammer berichtet: Sie rathe zur Annahmedes Anerbietens. Zwar würde der Abschoß bei weitemmehr als 20,000 Thlr. betragen, wenn v. Richthofen seinVermögen zu manifestiren gezwungen würde. Letzteres seiaber mißlich. „Wie geneigt der Frhr. v. Richthofen, vonallen nur möglichen Ausflüchten da Gebrauch zu machen,wo er dem Staate etwas leisten soll, davon hat uns dieErfahrung befriedigend belehrt und diese Betrachtung würdeuns schon zu einer bejahenden Entschließung ausreichen."
Glogau 29./3. „Bei der offenbaren Erheblichkeit dieser Gründeund da das hohe Alter des Baron v. Richthofen den Fallleicht möglich macht, daß er noch vor der Dxxortation
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