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[Hauptband] (1884)
Entstehung
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176
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Malitsch 23./8. Jmmediat-Eingabe des v. Richthofen: Er habedem Prinzen von Hessen-Darmstadt zuerst die MalitscherGüter, dann die Dobraslowitzer „gemäret" und sei Abendszuvor von letzterer Gewär rstonrnirst und nun Willens,nach Hageboeck zu gehen. Er bitte um die Erlaubniß, „freiund ungehindert dorthin gehen zu mögen, um mein Lebenin dem bereits erlangten Alter von Siebenzig Jahren unddarüber beschließen zu können."

Dyhrnfurth 26./8. Minister fordert Bericht von der GlogauerKammer über das Gesuch des „ehemaligen Landraths"Frhr. v. Richthofen.

Glogau 3./9. Glogauer Kammer berichtet: Die Conzession zumAbzüge könne erst bewilligt werden, wenn alle Abschoßgefälleund K. K. Gebühren, auch für das nunmehr zu erportirendeVermögen, berichtigt seien.

Glogau 14./7. Minister bescheidet den v. Richthofen entsprechend.

Darmstadt 1./12. George Prinz zu Hessen schreibt an den Mi-nister: Seine Südpreußische und Niederschlesische Güter-Direktion benachrichtige ihn, es solle '/z der MalitscherKaufgelder zur Deckung der Abschoßgefälle des v. Richt-hofen mit Arrest belegt werden. Er sei „aufs höchste per-sönlich überzeugt, daß der v. Richthofen nicht.heimlicheiniKrirs und sein Vermögen exportiren werde", und daherbereit, sich „gerichtlich zu verpflichten, daß, der Fall kommewie er wolle, er für den Betrag der Abzugsgelder vondem v. Richthofen'schen Vermögen mit seinem eigenengesammten Vermögen unbedingt hafte." Eine förmlichehypothekarische Eintragung dieser Verpflichtung auf seineBesitzungen würde ihn jedoch äußerst geniren und bitte erdaher, es bei dieser persönlichen Erklärung bewenden zulassen. Aus einer Beilage, Abschrift eines Schreibens desGüter-Directors des Prinzen, Wildegans', an die Ober-Amts-Regierung zu Breslau ck ä. Posen 21. October 1802, gehthervor, daß „nach Inhalt des zur Confirmation über-reichten Kaufbriefs über Malitsch o. psrtin. der v. Richt-hofen die Kaufgeldcr vollständig erhalten und darüberquittirt habe und daß er noch in Malitsch domizilire."