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[Hauptband] (1884)
Entstehung
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mit Tode abgeht, wodurch der Kgl. Casse eine beträchtlicheEinnahme entgehen würde", tritt der Minister dem Ssir-timsnt der Kammer bei; die 20,000 Thlr. und die über3000 Thlr. betragenden K. K. Gebühren seien an denKanzlei-Jnspector Ulrici zu bezahlen. Entsprechender Bescheiddes Ministers ergeht auch an den Rath Rochow.

Glogau 27./Z. Rochow berichtet dem Minister in einem i0ro-msmoria: Der Rath Wildegans habe ihn beauftragt nochzu melden: 1. daß der Prinz mit v. Richthofen vereinbarthabe, entweder ihm die 0ouee8sion zur bixportation zuverschaffen oder ihm die Hälfte des Betrages unter derBedingung zu bezahlen, daß er dann im Lande bleibe undsich aufs Neue ansässig mache; 2. daß das Pauschquantumprompt abgeführt werde; und 3 „daß diese Abmachung zurKenntniß der Königin Majestät kommen wird, worauf vonHöchstderselben ein Dankschreibeu an Euere Exe. erfolgenwird; indem mau wegen Erlaß der ganzen SummaeSr. Majestät den König nicht erst behelligen will." Rochowfügt hinzu: „Bleibt der v. Richthofen im Lande, so bekommtdie Kgl. Casse Nichts, stirbt er im Auslande, so kommtdas Vermögen an seine Erben ins Land zurück."

Glogau 2L./7. Rochow berichtet an den Minister, daß er außerden K. K. Gebühren 7500 Thlr. sofort und 2500 Thlr.in der folgenden Woche abführen werde und für den Restbis October Frist erbitte.

Breslau 2./8. Minister an Kammer: Das Fristgesuch des Rochowist nur zu bewilligen, falls er Sicherheit stellt oder alsSelbstschuldner eintritt; es sei zu vermuthen, daß derRochow die 10,000 Thlr. „unterdessen zu seinen wucher-lichen Anschlägen zu benutzen intsiräirst."

Glogau 11./11 Kammer an Minister: Rochow habe weitere6000 Thlr. bezahlt und wolle den Rest von 4000 Thlr.erst Ende Mai k. zahlen, bis dahin aber als Selbstschuldnerübernehmen und vom 1. December ab zu 5 A verzinsen.

Breslau 19./11. Fristerstreckung genehmigt.

Crobnitz in der Ober-Lausitz 10./12. v. Richthofen bittet denMinister aus den in seiner Jmmediat-Eingabe vom 1. Mai