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Breslau 17./7. Bescheid des Ministers, „daß zu dieser Klagenach Lage der Sache nirgends ein rechtlicher Anlaß auf-zufinden." Das Geld für Ober-Oertmansdorf sei bereitsinländisches gewesen, als Hageboeck gekauft wurde; dieehhin bestandene Preußisch-Mecklenburgische Abschoß-Frei-Heits-Convention sei aufgehoben, die Justiz-Kanzlei inSchwerin habe materiell noch nicht geantwortet, die Kaminer-Gebühren entsprächen der Schlesischen Kammer-Kanzlei-gebühren-Taxe vom 25. März 1793, denselben träten dieSiegelgelder ä 1 gr. vom Thlr. Gebühren und 7 A alsDouceur für die Kanzleidiener hinzu, die Execution endlichhabe der v. Richthosen „selbst dadurch verschuldet, daß erden ihm gewordenen Mandaten ?s.rition zu leisten immerversaget habe."
Glogau 19./7. Glogauische Kammer berichtet: Kammer-RathWildegans zeigt an, der Landrath Frhr. v. Richthofen aufMalitsch habe kürzlich seine gesummten schlesischen Güteran des H. Prinzen George Carl zu Hessen-DarmstadtDurchlaucht für 560,000 Thlr. verkauft. Es verlaute, derv. Richthofen „intendire itzt aus den Preuß. Landen zuemigriren. Der Staat ist bei dieser blini^rntion wegender von seinem so sehr bedeutenden Vermögen zu entrich-tenden Abschoß-Gefälle ungemein intsrassirt." Der Land-rath in Jauer sei beauftragt, „das Nähere festzustellen, auchob v. Richthofen die Preuß. Lande etwa heimlich zu ver-lassen Anstalt mache."
Glogau 19./8. Glogauer Kammer berichtet: Der v. Richt-hofen hat auch die Herrschaft Dobraslowitz an den PrinzenG. C, zu Hessen-Darmstadt verkauft und gebeten, deshalbdie Caution zu löschen, die wegen der Abschoßgefälle inHöhe von 16,508 Fl. 16 Sgr. auf den Malitscher Güternpro ttseo hypothekarisch eingetragen sei. Er sei abschläglichbeschieden, da sein Geld exportirt bleibe; der Prinz sei einInländer und komme daher durch dessen Geld kein neuesins Inland; dies wäre nur der Fall, weun der neue Käuferein Ausländer wäre.