174
düngen Rücksicht zu nehmen, von dem Baron v. Richthofenbeigetrieben und die eventuellen Üxseutlons-Verfngungenschon jetzt erlassen werden." Zu seinem SauluKeinent seiAlles geschehen, da bei Berechnung der Gebühren sowohldie dem Grafen v. Wengersky als einem inländischen Va-sallen zu Breslau gezahlten 105,170 Fl., als bezahlte Hypo-theken mit 27,230 Fl. und 22,512 Fl., so er durch die ineingewechselten Wiener Banknoten geleistete Zahlung wenigerin Preußischem Lourgmt „exportiret haben will", ihm zuGute gerechnet seien.
Malitsch 1./5. Jmmediat-Gesuch des Landraths Frhrn. v. Richt-hofen: Ihm seien unterm 20. Mai 1801 „mittelst sxs-outiou 1800 Thlr. Abschoßgelder wegen des in Mecklen-burg erkauften Gutes Hageboeck, 267 Thlr. K. K, Tantieme,3 Thlr. lZxxsckltlous-Gebühren und 5 Thlr. 3 Gr. Lxs-outioim-Gebühren mit Ungestüm abgenötiget." Er habesich darüber beschwert, weil er dort den Kaufpreis demVerkäufer Hauptmann v. Lützow successive aus den Guts-revenüen bezahle; die Glogauer Kammer habe hierauf beider Herzog!. Mecklenburgischen Justiz-Kanzlei in SchwerinErkundigungen eingezogen, jedoch bisher ergebnißlos. Erbitte um Rückzahlung sämmtlicher von ihm mit 2803 Thlr.6 ggr. bezahlten Sporteln; die Erhebung der Kammer-gebühren sei überhaupt zu Unrecht erfolgt, da er durch denVerkauf seines Gutes Ober-Oertmansdorf in der Lausitzfür 88,000 Thlr. mehr Geld importiret, als durch denAnkauf von Hageboeck exportiret habe. Laut beigefügtemVerkaufs-Vertrag ä. ä. Ober-Oertmansdorf den 24. Oc-tober 1796 habe er an Hrn. Joh. Christian Lindner,Groskauf- und Handels-Herrn in Marglissa, „dieses seinzeither besessenes und besage des Erbbriefes vom 26. März1787 in Lehn erhaltenes Oberlausitzisches bei dem chur-fürstlichen Oberamte zu Lehn gehendes und im BudissinischenQueißkreise gelegenes Erb- und Allodial - Rittergut nebstder oberen und niederen Gerichtsbarkeit" und sonstigendetaillirt aufgeführten Rechten „für 88,000 Rthlr. in Preuß.Friedrichsdors, sofort baar bezahlt, verkauft."