Druckschrift 
[Hauptband] (1884)
Entstehung
Seite
169
Einzelbild herunterladen
 

169

den Titel eines Geheimen Ober-Finanz-Rathes nebst Aufsichtauf die Nitter-Academie in Liegnitz erhalten; allein der Titelblieb aus, aber die Mitaufsicht über die Academie wurde ihmübertragen, die er indessen nach einigen Jahren niederlegte.

Im Mai des Jahres 1796 passirte es ihm, daß er bei derRekruten-Aushebung auf seinen Gütern mit seinem Nach-folger in dem Landraths-Amtc, dem Kriegs- und Domainen- undLand-Rath Frhrn. v. Kittlitz in Streit gerieth und sich heftigeAeußerungen gegen denselben vor den bei dieser Gelegenheitversammelten Leuten erlaubte, die, als Beleidigungen angesehen,ihm eine fiskalische Untersuchung zuzogen. Nach Inhalt desdarüber ergangenen Erkenntnisses hatte unser Denunciat gewisseAeußerungen zugestanden, welche von den Zeugen bestätigt undverschärft waren, in seiner Vertheidigung aber sein Vergehendurch Vorwürfe gegen die von ihm als parteiisch dargestellteAmtsführung des Landraths aggravirt, welche nicht als begründeterachtet wurden. Er hatte unter Anderein auch angeführt, derv. Kittlitz sei „so hitzig gewesen, daß er wie ein Fischtigel geglühet"habe. Er wurde in Folge dessen durch Erkenntniß der Justiz-Deputation der Glogauschen Kriegs- und Domainen-Kammervom 11. November 1796 guoacl ss-tistuLtioiuzm privatnrn zurAbbitte eoram Oommissario und guoaä saUstaetionsrnMblioarn zu zwölfwöchentlicher Gefängnißstrafe in dem füreximirte Personen bestimmten Gefängnisse zu Liegnitz, „die Jungfer"genannt, und in die Kosten verurtheilt; obwohl sich mehrereZeugen auch zu seinen Gunsten ausgesprochen hatten, unterAnderen der Major v. Hausmann vom Regiment Wendessen,welcher sich über unsern Wilhelm dahin ausließ, daß er, nach-dem er erweislich vieles Ungemach in seiner 20jährigen Dienst-zeit als Landrath ausgehalten, „nun von seinem Nachfolger mitdem unfühlbarsten Bauer über einen Leisten behandelt werde."

Die von unserem Wilhelm eingelegte Appellation, welchesich sowohl gegen die Strafe überhaupt, als insbesonderegegen die Abbüßung derselben in der s. g. Jungfer richtete,ging an die Justiz-Deputation der Kriegs- und Domainen-Kammerin Breslau. In letzterer Beziehung wurde in der Defensions-schrift angeführt: „es sei dies ganz unbegreiflich, denn dieses Ge-