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fängniß sei nach Erbauung der Ritter-Academie für Academistenangelegt worden, die sich auf Tod und Leben duellirt hatten;dies sei schlechterdings kein Ort für einen edlen Greis, der durch20 jährige dem Staat in den epineusesten Zeiten und in ebendem Posten, welchen jetzt der Denunciant bekleidet, geleisteteDienste es nicht verdient zu haben glaube, unter die Zahl roherJünglinge gesetzet zu werden. Derselbe gliche vielmehr jenemrömischen Feldherrn, der durch Aufzählung seiner dem Vaterlandegeleisteten Dienste seine Richter stumm machte." Allerdings istes wohl ein seltener Fall, daß der Curator einer Academie, wiehier der Frhr. Wilhelm, zum Gefängniß in dem Carcer derselbenverurtheilt wird. Das Appellations-Erkenntniß, welches imklebrigen das Erkenntniß 1. Instanz bestätigte und dem Denun-ziaten die Kosten des AppcllationS-Verfahrens auflegte, remedirtedasselbe auch in dem einen Punkt, „daß dem DenunziatenBaron v. Richthofen ein für distinguirte Personen schicklicherOrt, worinnen er seine Arreststrafe auszuhalten habe, sei es inLiegnitz oder anderwärts, zugewiesen werden solle."
Es erhob sich nun eine Correspondenz mit den Behörden,welcher Ort eigentlich als schicklich für die Abbüßung der Strafeanzusehen sei. Die Justiz-Deputation der Glogauschen Kammerbestimmte schließlich mittelst Verfügung vom 29. Mai 1797,daß das Rathhaus in Liegnitz hierzu auszuwählen und da-selbst ein schickliches Zimmer herzurichten sei. Die Sache zogsich indeß bis in den September hin, wo die peinliche An-gelegenheit in Folge eines von unserm Wilhelm in Berlin, bezw.Potsdam persönlich angebrachten Gesuchs um Begnadigung undum Verwandelung der mündlichen Abbitte in eine schriftliche durchfolgende Allerhöchste Cabinets-Ordres ihren befriedigenden Abschlußfand, welche an den Bittsteller und an den dirigirenden Ministerin Schlesien, Grasen Hoym, ergingen:
„Unser lieber Getreuer! Ich habe euch stets als einen gutenUntriotöir gekannt, und hoffe auch, daß ihr andren mit gutemBeispiele vorgehen werdet, daher will ich auch, besonders inRücksicht Eures hohen Alters, die wegen Streitigkeit mit deinLandrath von Kitlitz verwirkte Gefängniß-Strafe aufheben undEuch davon in Gnaden äispensirsn, iveshalb ich bereits die