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gefasset, daß höchstgedachte Jhro Maytt: es bei der ergangenettImmission, als einer beschehenen Sache für dißmahl Bewendenließe, Als würdt solchemnach Er sich nur vernünfftiger zu be-scheiden und dabey gehorsambst zu acquiesciren wissen."
Der Fiscal Eysenberg acquiescirte sich indeß durchaus nicht,sondern ging, in seiner Amtswürde verletzt und beleidigt, nunnur noch mit um so größerer Schärfe und persönlicher Gereizt-heit gegen Johann Praetorius vor, welcher jedoch während derDauer dieser Verhandlungen im Besitz der Güter verblieb unddarin nun vom Amte geschützt wurde.
Der Fiskal brachte es hiernächst zu einer kommissarischen Ver-handlung in termivo 27. August 1652 „aufHauß Hertwigswaldau",bei welcher die allseitigen Rechte und Interessen erwogen werdensollten; da er indeß dort, weniger von Seiten des Besitzers alsder auf des Letzteren Seite stehenden Vertreter des Amtes, keineglimpfliche persönliche Behandlung erwartet haben mochte, sozog er es vor, „sein persönliches Ausbleiben wegen einesbesorglichen Fahles mit seiner liebsten zu excusiren und eineschriftliche rsservutio juris tisei einzusenden."
In derselben setzte er auseinander, „daß der Allte ThobiasPraetorius Herrn Schaff-Gotsch seel. Haubtmnnn zu Schmidt-berg ein rebsllis gewesen, welcher mit dem Sächsischen OberstenSchwallbach heimlich Verständniß und Correspondenz geführet,denselben auch mit Unterschiedlichen Victualien regaliret habe",legte zum Nachweise dessen die bereits oben mitgetheilte, anseinen Amts-Vorgäuger, den Kanunerfiskal von Knobelsdorff er-gangene Verfügung vom 16. September 1637 bei und suchteauszuführen, „daß wenn auch proptsr injurlus tsiuporuiri keineVerfolgung stattgehabt, doch eine xruescripkio nicht eingetretensei." „Als würdt" — so heißt es darin weiter wörtlich — „desPraetorii gantze Verlassenschaft und nicht nur diese 20,000 Thlr.in fiskalische Ansprüche zu nehmen und endlichen gar zu confis-ciren sein." Die nähere Ausführung, daß dies auch die Erbentreffe, behielt er sich für den Prozeß vor.
Im Speziellen wendete sich auch die fiskalische Protestationgegen die Zugehörigkeit des Senner-Waldes zu Raußke, inwelchen, als ein Pertinenzstück dieses Gutes, Johann Praetorius