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Mittheilungen über die Familie Mithoff bürgerlicher und geadelter Linie : als Ms gedr. Familienbuch
Entstehung
Seite
105
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euch vnd dcn cwrigcn genießen laßen, welches wireuch ..."

„Datum Zelle dcn 19 Hovsmdr. 1635

Räthe daselbst".

„An

Dr. Ilsetor Nitbobium".

Hecwr (II.) gesinnt (muthet) in einer, mit seinemGesuche vom 16. Nov. 1635 fast wörtlich übereinstim-menden Eingabe vom 8. Sept. 1637 abermals dasLehn des halben großen Zehntens vor Dransseld.

Die Aufschrift lautet:

„Wem HocMiiirdirrcii Vurchleucstriricn Hocst-gcbornen Fürsten vnd Herrn, Herrn .Isricdericstcn,Hertzogen zur Braunschwcig und Lüneburgk, DostulirtenOoaäjutorl des Stiffts Natzeburgk, Erweltcn Thum-Probsten des Erzstiffts Bremen :c.

Meinem gnedigen Fürsten vnd Herrn rc."

Hector (II.) zeigt ans erhaltene Vorladung zumEmpfang des Lehns am 3l .Octbr. 1637 an, daß erwegen Behinderung seinen Sohn Franz Burgharddazu bevollmächtigt habe:

„Hochwürdiger Dnrchleuchtigcr Hochgeborner Fürst.E. F- G-scin mein Vnderthenigc gehorsame Dienste" u.s. w.

„E- F. G. «lato 25. ohnlengst verflossenen MvnatsSsxtembris, an mich crgangcne gnedige Litatioir zncmpfahnng E. F. G- durch absterben Joachim HackeSeligern des geschlechtes Lesten eröffneten vnd hcimbge-kvmmenen Lehens des halben großen Zehenten vorDransfelde, iu termiiro xi-astlxo ich mich personlich der

schuldichcit nach willigh vnd gantz vndcrthenigh

einstellen vnd was einem getrewcn Vasallo eignet vndgcburet xraostlren vnd leisten: So werde ick) jedoch injetzigen Schwerigen vnd unsicheren Kricgeslcuften Jn-sonders dieses Orths cinguartirungcn mir zugestandenevnabwendliche lmxsckimsnta wieder meinen willen darangehindert, abgehalten vnd nolhdringlich gcursachet, zngenedigh angeordneter Vorrichtnngc meinen freundlichenlieben Sohn Drsusileum Dueobarckum Nsckisir>g.ö Dos-torsm zu bevollmechtigen immaßcn mittelst Jhme mitt-gcgcbencr Vollmacht beschchen. Gelanget demnach da-midt an E- F- G. meine vnderthenigc vnd hochuleisigebitte, sie geruhen gncdigh mir bcregte Hindcrnus zu ent-schuldigung gereichen zu laßen vnd benannten meinenSohn an meiner Stadt aufs ablcgung juiamsuti Lcksli-tatis midt erwchneten halben großen Zehenten zu Mit-behueff meiner Seliger Bruder Moritzen vnd D. Lum-ackiSohne genedigh zu belehnen vnd iovsstircn. Deßenwollen wir uns vermittels Gottlicher Verleihungen wür-digt) vnd alß getrcwc lchentregcr betzeigen vnd vorhalten.E. F. G. damidt der allein Sicheren bewarnus Gotteszu langhwieriger vermuglichen bcharlichcn gesundheitfricdtfertigen Regierungh vnd aller fürstlichen xrosxsi-itst,Ihr aber mich zn bestendigcn Gcnaden getrcwlich empfe-lendt. Datum Lawenburgh den 31 Dctobris 637.

E.' F. G.

Vnderthenigcr gehorsamer

LehnmanHector Mithobius I. D."

Hcctor's (II.) Vollmacht für seinen Sohn FranzBurghard lautet:

„Ich Hector Mithobius dcrn Rechten Dootor, vndFürstl. S. aller Canzler, vhrkundc vnd bekandt schaffe

damit kcgcn mcnniglich bezeugende, Alß der HochwürdigcrDurchleuchtiger vnd Hochgeborner Fürst vnd Herr, HerrFriederich, Herzog zu Braunschwcig vnd Lüneburgk,xoswlü'ter Loacljutov des Stiffts Natzcburgk, ErwöllterThumb Probst des ErzStiffts Bremen :c. mein gnedi-ger Fürst vnd Herr :c. meine ohnlengst an S. f. gl.vnderthenig gethaner lehenßsinnung dahin gncdicg cls-ksrii-st, Dafür ich vntcrthcnig vnd hochfleißig Danksage,daß Sie mir zu cmpfahung S. fgl- durch Tödtlichenhintritt lloasbimi hacken Seligern alß des geschlechtsletzten, eröffneten vnd heimbgckommencn halben großenZehenden vor Dransfelde, dcn 15 schierst eintretendenmonatß t7ovsmbris, ist der Mittwochen nach ölai-tiniDpitoopi, berahmen vnd ansetzen lassen, auch gnedigsitwet alßdan morgens Vhr 7. nach S- fgl. Cantzleyzu Zell, zucrscheincn, vnd waß selbige fürstl. Dits.tionbuchstcblichcn cinhalts erfurdert, zn xrasstieen, leisten,vnd zuuorrichten, Ich aber durch vnabwentlichc imxsckl-msirta wieder meinen willen, abgehalten vnd gehindertwerde, zu bcrcgter Vorrichtung vntcrthcniger schuldigkeitnach, mich Persönlich einzustellen, Daß demnach S. fgl.vnterthenige Satiskaetiori gleichwol zuthuende, ich meinemfreuntlichen lieben Sohne lü-smoiloo Dorsllarcko, Dlscli-siuas Doetori, volcnkomige gewalt gegeben, Thue daßauch mittelst vnd Kraft dieses, als solches nach beschrie-benen Lehnrcchtcn vnd Furstl. Luneburgischen wolhcrge-brachten üblichcnn gewohnheitcn am bestendigstcn vndkrcfligsten geschehen solte, könte oder mocge. Also: vnddergestalt, daß ehr io tei-mloo st loso xcseüxo, anmeine Stete vnd namcn vnterthenig erscheine, meineeeblöll^ entschuldige, meiner Gottseligenn Bruder Moritzenvnd D. Ooni-acki, Söne Vollmacht, so viel er wegenjeziger Schwiriger krieges lenffte, deren erlanget, gepucr-lichen xrocluoiret, Oder da er beregter Hindernuß halber,keiner mechtig werden können eß entschuldige, vnd ckarato sauirs, mit Übergebung aller ihrer namen, darnegsttödtlichen abgangk ckosobim Hacken Seligern, mit pro-clueirung sxtraotl lostrumsoti lud Ditsrs. ^1. vnd an-dern darthne, vnd darauf vnterthenig bitte, die würklichcbelehnung zuc mitbchucff benantcr meiner S. BrüderSöne, mir alß dem Misten, gnedig wiederfahrcn zu-lassen, Dem folging ehr den lenßeydt, in meine SeeleSchwere vnd abstare, gewohntliche Rousi-tuls zurückstelle,vnd vbliche lehngeldcr, vnd gebuer erlege vnd zahle,auch alles anders waß einem getrewcn lehenträger ob-lieget vnd zustehet, xrs.s8tii.-e, leiste, schaffe vnd handle,welches alles sambt vnd sonders, Ich, gleich were eßvon mir selbst Persönlich vorrichtet, bewillige vnd genehmhalte, Dafern auch gemclter mein frl. lieber Sonn zucvorerwehntcm geschcffte vnd Verrichtung eine mehrereVollmacht, alß hierin begriffen von nöeten, thue Ichselbige hicmit glcichfalß bestendigster maaß geben, Deßenin Uhrkundt ich dieses mit eigener handt vnterschriebenvnd meinem angcbornen Pettschafft befestiget. DatumLawenburgk dcn 20. DstobrisZ Lmno 1637".

(D. 8.) „Hector Mithobius I. D."

Franz Burghard M., der gleichfalls behindert ist,iu dem auf den 15. Novbr. 1637 zur Belehuungangesetzte» Termine zu erscheinen, stellt am 12. des-selben Monats zur Erfüllung der bezüglichen Obliegen-heiten dem Notar Wiedenbnrg nachstehende Vollmachtaus:

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