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Denkschrift den freiherrlichen Geburts-Stand der Edlen Herren von Gmainer zum und auf dem Schönstein betreffend :
(mit Beil. A - V)
Entstehung
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hundert) die bayerischen Ministerialen selbst schon nach dein Aus-weis dieser Urkunden durchgängig Lehengüter hatten, nichts destoweniger aber von den Vasallen immer scharf unterschieden werden.Uebrigens war die höhere Stellung der freien Nasallen allgemeinim deutschen Rechte anerkannt, und wird daher denselben,denMannen", vom Schwabenspiegel eine höhere Stufe des Heerschilds(der fünfte Heerschild) eingeräumt, als den Dienstmannen,welchen der sechste Heerschild angewiesen ist"). Da aber derHeerbanndienst und der Lehendienst, zu welchem die freien Herrenin Bayern den Herzogen verpflichtet waren, sowie auch die Graf-schaft (das Grafenamt) doch immerhin einLoi-vitiuiu" war,welches Wort in seiner weiteren Bedeutung jede Art von Dienst-pflicht, namentlich auch die der Ministerialen bezeichnete, und dawie schon oben (S. 36) erwähnt wurde, im Laufe der Zeit gar mancheedle und freie Herren in Bayern, sich selbst um die hohen Hof-ämter bewarben, sich damit wie mit Lehengütern belehnen ließen,und diese Hofämter in ihren Geschlechtern erblich machten, so konntees nicht fehlen, daß nicht diese edlen und freien Herren unbeschadetder fortdauernden Anerkennung ihres hohen Herrenstandes oderfreiherrlichen Adels in einem weiteren Sinne zurlUamilia,"der Herzoge gerechnet und unter den Begriff von Dienstleutengezogen wurden. Hieraus erklären sich sodann die schon mehrfach er-wähnten auszeichnenden Prädikate alsfreie Dienstmannen" oderluinistoriulos nokilos", welchen man in den Urkundenbegegnet, und hiermit erklärt sich auch, wie Herren, welche un-zweifelhaftnokilos" undFreie" im höchsten Sinne desWortes waren, wie der Burggraf Friedrich von Nürnberg,den die Herzoge selbst ihren Verwandten (sunguinous) nennen,zugleich ihretuiniliuros" heißen"''), oder wie ein Graf vonHals, oder ein Graf von Abensberg, die allenthalben alsno-Kilos vil'i und cloinini" und als Grafen erscheinen, auch alsclotavailiu äuois" bezeichnet werden konnten""), oder wie ein von

44) Mine deutsche Nechtsgeschichte. 3. Aufl. S. 333. (Thl. II. s. 16. V.)

45) Vergl Urk. Nr. 85 a. 1264, V. x. 203, siehe Beil. ?.

46) Urk. Nr. 114. u. 1274, V. 274; s. Beilage I'.