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Denkschrift den freiherrlichen Geburts-Stand der Edlen Herren von Gmainer zum und auf dem Schönstein betreffend :
(mit Beil. A - V)
Entstehung
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s. 9,s, 10.

Die unmittelbaren Vorältern des k. Kämmerers, Oberstlieutenantsu. s. w. Franz von Gmainer, und die Erneuerung des Adels derEdlen Herren von Gmainer durch Diplom des Lomes palatinus

masor, Grafen zu Zeil, 1746

Erläuterung dieses Diploms

Der Gegenstand der nachfolgenden Untersuchung näher bezeichnet

Erster Abschnitt.

Die adeligen Standesklassen während des Mittelalters in Deutsch-land überhaupt und in Bayern insbesondere.

Z. I. Der.Begriff des Adels in Deutschland im Mittelalter überhauptß. II. Der Begriff des Adels nach bayerischen Urkunden insbesondere.

Aelteste Zeit

§. III. Der.bayerische.Adel im XIII. und XIV. Jahrhundert.X. Begriff von Viäsles und Lervitoros überhaupt .L. Uebersicht der Adelsklassen

1) Lantherren; mehrfache Bedeutung des Wortes

2) Herren, vomiui

3) Xodills; noditis vir; edel; edeler Mann; edler HerrEdelleute; adeliger Adel

4) Freie; tibori; in^enni; baronos; optimales; vasatliministsrialos s. tamiliaros noizitos

5) Nwisterialso; Dienstleute; Burgmnnnen; oastrsnsos; ea-steilani

6) Ritter; mitttss; rittermäßige Mannen; Militäres; ritter-mäßige Knechte; tamuii Militäres, oder Knechte schlecht-

. hin; einschildige .Ritter; Witterleute; Ritterschaft alsRitterwürde

Zweiter Abschnitt.

Nachweis des freiherrlichen Standes der Edlen Herren von demStain oder. Schönstein und ihrer Zweige, insbesondere der Oominiäo Dapiäs, der Vicedome von Straubing, der Rainer und bezw.der Gmainer zum Schönstein aus Urkunden des XIII. und XIV.

Jahrhunderts.

Erste Erwähnung der Stainer in einer Urkunde des Karolingers Ludwig

des Jüngeren a. 880; Lunibsrt cto Lteine .

Die Gründung des Klosters.Biburg durch die Edlen von Stain

1) Hsnrious äs Daxiäo a. 1212

2) Ilsnrious st l-lrimoläus äo Dapiäs a. 1213

3) Lenrieps äs Impiäs a.. 1224

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2026

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