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liche Stellung zu unseren früheren Grundholden gelöst hatte, derenAnhänglichkeit an unsere Familie noch dieselbe geblieben war, Hatdiese auch theilweise ihren natürlichen Grund in dem Verhältnisse, in demunsere Familie Jahrhunderte lang zu ihnen und ihren Vorfahren stand,so liefert doch dessen nunmehriger Fortbestand den deutlichsten Beweis,daß, wenn größere Gutsbesitzer ihre Güter nicht vorzugsweise als bloseFinanzquelle betrachten, sondern sie als ein ihnen von Gott durch dieVorfahren zugleich auch zum Nutz und Frommen der mit ihnen unddurch sie lebenden ländlichen Bevölkerung anvertrautes Gut behandelnund darum nach Kräften für das geistige und leibliche Wohl dieserBevölkerung sorgen, auch daneben sich eine achtungsvolle Stellung er-halten, und ihre Güter in einem geordneten blühenden Zustande er-halten, — das richtige patriarchale Verhältniß zwischen ihnen und denBewohnern der Güter nicht mehr durch Rechtsnormen gebunden zusein brauche, sondern auch ohne solche ein gegenseitig segensreichessein kann. Dieses fort und fort zu erhalten und zu befestigen, warseit der Auflösung des Grnndholdenverhültnisses mein und meinesBruders eifrigstes Streben, und erschien mir insbesondere seit Ueber-nahme der Gutsdirection und jetzt der Familienobmannschaft als einemeiner vyrzüglichsten Lebensaufgaben. Ich glaube auch, daß mir diesebis jetzt gelungen ist. Unsere Familie hatte in dieser Zeit keinen Rechts-streit mit den Bewohnern unserer Orte, — kleine, hier und da ent-standene Differenzien wurden stets gütlich ausgeglichen — das bestan-dene schöne Verhältniß zn denselben wurde erhalten und befestiget, unddie von meinem Bruder hinterlassene große Regelung und Ordnungaller Geschäfte, bei der ich den Eifer und die Anhänglichkeit unsererBeamten und Bediensteten im hohen Grade lobend anerkennen muß,besteht in erfreulicher Weise fort.
Auch unser Familenwohlstand hat sich seit dem Tode meinesBruders gehoben, indem an der oben aufgeführten, damals noch be-standenen Schuldenlast bis zum Schlüsse des Rechnungsjahres 1864/6528,943 fl. weiter getilgt sein werden, und wie schon bemerkt, außerden mit Fideicommißkapitalien erkauften Oeconomiegütern Großsaarhofund Wüstenbirkach, seit Hermanns Tode nach Abrechnung der wieder-verkauften kleineren Objecte für eirca 20,000 fl. Grundbesitz zugekauft