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2 (1865)
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NeunundMnnzigstes Kapitel.

Rechts- und Vermögensverhältnisse der Familie bei dem Tode

Sigmunds l.

Bevor ich zu den Nachkommen Sigmunds I., also eigentlich zurGegenwart übergehe, erscheint es mir der klarern Uebersicht halbernöthig, erst noch eine kurze Uebersicht über die Rechts- und Vermögeus-verhältnisse unserer Familie, wie sich solche zur Zeit des Todes Sig-munds gestaltet hatten, zu geben, um sodann klar machen zn können,was sich seitdem und bis jetzt daran geändert hat.

Während Sigmunds Leben hatte unsere Familie, wie wir sahen,ein großes, alle Verhältnisse derselben durchdringendes Ereignis? be-troffen, das größte und wichtigste während ihres Bestehens. Durchdie Aufhebung der Reichsritterschaft waren ihre Glieder von selbst-ständigen Reichsrittern, denen selbst einzelne Landeshoheitsrechte zu-standen, Unterthanen geworden, und unserer Familie waren gleichallen übrigen der Neichsritterschaft nur einzelne bevorzugte Rechte ge-blieben, die theils aus der Grundherrlichkeit, theils aus der Patrimo-nialherrlichkeit über ihre früheren Unterthanen hervorgingen. DieseLetzteren waren nun ihre Grund- und Gerichtsholden geworden. An