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wohl selbst häufige Erbitterung zu erzeugen und um nicht die Kindereines verstorbenen Familienchefs bei der Neuwahl aus dem Vaterhausezu verdrängen, die Würde des Linienchefs, gleich einem Majorate inder speziellen Familie des ersten Linienchefs, eine erbliche sein, wes-halb für jede Linie ein Verwaltungs - Majorat gebildet wurde unddemnach der Linieuchef Verwaltungsmajoratsherr wurde. — In derHermann'schen Linie mußte unter den, nach dem rechtlichen Verhältnissedes Condominats gleichberechtigten vier Brüdern für die erstmaligeBestimmung des Verwaltungsmajoratsherrn eine Wahl festgesetzt werden,in der Julius'schen Linie wurde ich der erste Verwaltungsmajorats-herr, jedoch mit dem Rechte, unter meinen Söhnen meinen erstenNachfolger im Verwaltungsmajorate zu bestimmen, worauf sodann beidieseni wie bei dem für Rentweinsdorf erstmalig Gewählten Erblichkeitnach dem Rechte der Erstgeburt einzutreten habe.
Damit nun der jeweilige Verwaltnngsmajoratsherr beider Linienauf den Gütern zu leben vermöge, was bei großer Vermehrung derbezugsberechtigten männlichen Familienglieder, also bei großer Reve-nüentheilnng precär werden könnte, wurde festgesetzt, daß die seinerLinie ausschließend zugetheilten Oekonomiegüter und sonstigen Grund-besitzungen ihm nicht nur zur alleinigen Verwaltung, sondern auch zuralleinigen Nutznießung überlassen würden, woneben er gleich jedemanderen bezugsberechtigten Familiengliede seinen Antheil an den Re-venüen des gemeinschaftlich gebliebenen Vermögens behalte. Um aberwiederum von dem Condominatsprinzip, was fortbestehen blieb, nichtgänzlich abzuweichen, erhielt der Verwaltnngsmajoratsherr jene Güterund Objecte von der Gemeinschaft nur gleichsam in Erbpacht, d. h.gegen Bezahlung einer jährlichen Grundrente an die gemeinschaftlicheKasse, welche Grundrente (Pachtgeld) aber gering gestellt wurde, damitdem Majoratsherrn aus den Reuten der vertheilten Güter ein genügendgroßer Ueberschuß bleibe, um von solchem, unter Hinzurechnung derRente aus der gemeinschaftlichen Kasse zum Leben auf den Güterngenügendes Einkommen zu haben.
Durch diese Einrichtung sollte denn hauptsächlich bezweckt werden,daß auch bei großer Vermehrung und Ausbreitung der Familie dochwenigstens immer zwei Familienglieder — in jeder unserer Linien