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2 (1865)
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ihren Stiftern die Hermann'sche und die Julius'sche nennen,da die Benennung nach den Gütern nur zu leicht das Gefühl exclusivererAnhänglichkeit an eines der Güter erzeugt, was bei einer Familie, diealle Güter gemeinschaftlich besitzt, und wo nur bezüglich der Nevenüenund Verwaltung Einiges getheilt wurde, mit aller Kraft zu verhinderngesucht werden muß.

Die unter beiden Linien stattgefuudene Gütertheilung, die, wie esin unserer Familie stets rechtliche Observanz war, auch nur wiedereine Verwaltungs- und Nutznießungs-, aber keine Eigenthnms-th eilung war, — betraf übrigens nur einen Theil unserer Güter,und beziehungsweise unseres Familienvermögens überhaupt; es wurdennur die beiden Schlösser Rentweinsdorf und Eyrichshof mit ihren noth-wendigsten Pertinenzien und Gürten, sowie die acht OeconomiegüterRentweinsdorf, Sendelbach, Hebendorf, Eichelberg, Eyrichshof (miteinzelnen Grundstücken in benachbarten Flurmarknngen), Fischbach,Kurzewind und Vordach, dann unsere Lahmer Wiesen, und endlich dieTeiche und Flußfischereien unter beide Linien der Nutznießung undVerwaltung nach getheilt, und zwar erhielt

a) die Hermaun'sche (Rentweinsdorfer) Linie das SchloßRentweinsdorf uiit Pertinenzien und Gärten, dann die Oekonomie-güter Rentweinsdorf, Sendelbach, Hebendorf und Eichelberg —die Hälfte der Lahmer Wiesen und die bei Rentweinsdorf undden zugetheilten Gütern gelegenen Teiche sammt der betreffendenFlußfischerei;

b) die Julius'sche (Eyrichshöfer) Linie das Schloß Eyrichs-hof mit Pertinenzien und Gärten, dann die OekonomiegüterEyrichshof tmit den einzelnen Grundstücken in den benachbartenOrten) Fischbach, Kurzewind und Vorbach — die andere Hälfteder Lahmer Wiesen und die Teiche bei Eyrichshof und Fischbachnebst der betreffenden Flußfischerei.

Man sieht, daß diese Gütertheilung der zwischen meinem Bruderund mir im Jahre 1833 geschehenen fast gleich war, indem nur nochdas Lahmer Wiesengut, welches wir seitdem acquirirt hatten, mit indie Theilung gezogen wurde. Das Oekonomiegut Ebelsbach blieb auchdiesesmal von der Theilung ausgeschlossen, theils weil ein jeder Theil,