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der drei genannten Curatoren wurde sodann die obervormundschaftlicheGenehmigung des königl. Bezirksgerichts Schweinfurt und beziehungs-weise des grvßherzoglich sächsischen Justizamtes Eisenach erholt, woraufdas königliche Appellationsgericht von Unterfranken und Aschaffenburg,als Fideicommißgericht, nach vorausgegangener Zustimmungserklärungunseres Betters Grafen Max von Rottenhan zn Merzbach als aufge-stellten Fideicommißvertreter, das Statut unterm 23. August 1859gerichtlich bestätigte, und als integrirendeu Theil unseres Familien-fideicommisses in die Fideicommißmatrikel des Reichs eintrug.
Dieses nun in aller Form Rechtens vollzogene und unserem Fidei-kommiß einverleibte Familiengesetz, oder wie ich es benannte, „Fa-milienverwaltungsstatut", welches zu den wichtigsten Urkundenunserer Familie zählt, und wonach von nun an die Verwaltung undNutznießung unserer gemeinschaftlichen Güter geregelt ist, bestimmt
1. eine neue Linien- und Gütertheilung, und ist
2. bezüglich der Verwaltung der Güter, sowie der Direction undRepräsentation der Familie, soweit es bei dem Condominatsverhältnissemöglich war, auf das Princip einheitlicher Verwaltung bafirt, was füreine geregelte Güterverwaltung, wie für die Erhaltung des Friedenseiner Familie, und selbst für deren Glanz und Ansehen heutzutage un-bestritten das Beste ist.
In Bezug auf die ueue Linientheilung wurde dariunen ausge-sprochen, daß nun unsere Familie (ältere Linie), also die jetzt nochblühende Georg'sche Linie, fortan in zwei Unterlinien zerfalle, nämlich
a) in die Rentweinsdorfer, gestiftet von meinem verstorbenenBruder Hermann III., und
b) in die Eyrichshöfer, gestiftet von mir.
Hier erhielten also die neugebildeten Linien, abweichend von derfrüheren in unserer Familie bestandenen Observanz, die Benennungdes jeder Linie zum Hauptsitz cingeräumteu Schlosses, während diefrüher bestandeneu Linien meist nach ihren Stiftern genannt wurden;es ist aber Wünschenswerther, daß wir fortan auch diese beiden um-gebildeten Linien, wie es früher Observanz in der Familie war, nach