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2 (1865)
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Trotz der finanziellen Verluste, die uns das Jahr 1848 gebracht,war demnach unser Familienvermögen um ein Beträchtliches vermehrtworden.

Als ich nach Uebernahme der alleinigen Gutsdirection das durchden Tod meines Bruders Nöthige geordnet hatte, erschien mir nunals das Wichtigste für unsere Familie die endliche definitive Bearbei-tung unseres lange projectirten Familienstatutes, und dies um so mehr,als die Nachtheile, die aus dem Coudominatsverhältnisse hervorgehen,jetzt bei der größeren Zahl der Bezugs- und Verwaltungsberechtigtennothwendigerweise größer werden mußten, und bei meinem dereinstigenTode, wo auch meine Güterhälfte an meine vier Söhne fallen wird,noch vermehrt werden würden.

Ueber die dem Familienstatut zu Grunde zu legenden Principienwar ich, wie ich schon im vorigen Kapitel anführte, bereits kurz vordem Tode meines Bruders mit mir einig geworden, es bedurfte dahernur der Ausarbeitung des Statutes selbst, und zu solcher schritt ichsofort, und war so glücklich, es schon wenige Monate nachher meinenNeffen vollendet vorlegen zu können. Es war in der Form eineszwischen mir einerseits, und meinen vier Neffen andererseits abge-schlossenen, uns und unsere Nachkommen bindenden Vertrages abgefaßt,und wurde, nachdem ich es vorerst sachkundigen Freunden zur gutacht-lichen Aeußerung gegeben, und nachdem es sodann von uns Paciscentenund beziehungsweise von dem für meine beiden damals noch minder-jährigen Neffen Gottfried und Hermann zu diesem Akte als Curatoraufgestellten Freiherrn Max von Truchseß zu Bundorf, reiflich undgründlich geprüft worden war, am 27. November 1858 im SchlöffeEyrichshof in Gegenwart unseres Vetters Grafen Max von Rottenhanvon Merzbach und unserer Beamten von uns zur Bestätigung unter-zeichnet und untersiegelt. Meine beiden ältesten, damals schon groß-jährigen Söhne Hermann und Sigmund, sowie der für meine nochminderjährigen Söhne Wolfram und Ludwig aufgestellte Curator Frei-herr Karl von Dobeneck zu Bayreuth, und endlich der für meinesNeffen Georg zu Neuenhof minderjährigen Sohn Hermann aufgestellteCurator Walter von Eichel in Eisenach unterzeichneten es zur gleich-fallsigen Anerkennung nachträglich, und zu der gegebenen Erklärung