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von den vielen größeren Geschäften, deren Erledigung sich Hermannals Lebensaufgabe gesetzt hatte, waren mit Ausnahme des öfters schonbesprochenen Familienstatuts und einiger weniger in letzter Zeit ersthervorgetretenen allgemeinen Geschäfte, alle von ihm erlediget worden,und unsere Guts- und Verwaltungsgeschäfte waren bei seinein Todein einer so exemplarisch guten Ordnung, wie dies gewiß nur seltenbei größeren Gütern gefunden wird.
Daneben waren theils durch seine Sorgfalt, theils aber auch durchdie für den Grundbesitz veränderten besseren Zeiten die Erträgnisse derGüter gegen früher sehr gehoben worden, und während mein Vater,trotz des größten Eifers, den er der Gutsverwaltung widmete, undtrotz seiner dabei angewandteil hohen Intelligenz fast nie aus derFinanznoth und Verlegenheit kommen konnte, hatten wir beide Brüderuns schon seit einer Reihe von Jahren einer so erhöhten Einnahme zuerfreuen, daß uns eigentliche finanzielle Sorgen ferne standen. Diegroße Schuldenlast, welche beim Tode meines Vaters mit Hinzurechnungder durch sein Testament nöthigen Zahlungen 184,640 fl. betragenhatte, worunter die Christan Erust'schen Stiftungen nicht begriffen sind,da sie nicht als eigentliche Schulden, sondern als auf deu Güternruhende Lasten zu betrachten sind, waren auf 62,487 fl. herabgesunken,und bestanden — mit Ausnahme des Nestes des durch Annuitätenheimzahlbaren früheren Hirsch'schen Passivkapitals — sämmtlichst auskleineren Kapitalien, die wir aus Gefälligkeit für Verwandte über-nommen hatten, und aus dieser Rücksicht bei unserer Kasse stehen ließen.Daneben hatten wir, außer den an die Stelle der Dominicalien ge-kommenen Ablösungskapitalien, von denen bisher nur ein Theil zuGüterankänfen verweudet worden war, beim Tode Hermanns 76,358 fl.allodiale Activcapitalien angesammelt, und unseren Grundbesitz seitdes Vaters Tode um 327 bayer. Tagwerke, oder circa 523 fränkischeMorgen vergrößert (wozu natürlich die von Ablösungscapitalien er-kauften Lahmer Wiesen und der Altensteiner Forst nicht mitgerechnetsind.) Gleichzeitig hatten wir auch mit dein benannten Grunderwerbzwei auf unseren Waldungen ruhende Forst- oder Holzrechte im jähr-lichen Gesammtbetrag von 12°/,- Klafter Holz und 11 Schock Reisigabgelöst.