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2 (1865)
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denn auch ihre Mutter wohnen blieb, und den gemeinschaftlichen Haus-halt für ihre Kinder fortsetzte; ich behielt, wie zeither, das GüterloosEyrichshof. Die zum Güterloos Rentweinsdorf gehörigen vier Oeco-nomiegüter und sonstigen Gutsobjccte wurden von dein ältesten der vierBrüder, Georg, für seine und seiner Brüder Rechnung in eigenerAdministration fortverwaltet, wobei ich ihn, da er wegen seinesDomicils in Neuenhof nur zeitweise anwesend sein konnte, so viel alsnöthig unterstützte.

Da ich mit den hauptsächlichsten Geschäften unserer Güterver-waltung längst vertraut war, und da mein Bruder solche in einemusterhafte Ordnung gebracht hatte, war es mir natürlich nicht schwer,solche nun allein zu übernehmen, besonders auch, da mein langjährigerStaatsdienst im Verwaltungsfach mich mit dem Geschäftsleben vertrautgemacht hatte. Nur bezüglich der Forstverwaltung, für die ich mirerst spezielle Kenntnisse verschaffen mußte, hielt ich es bei der Be-deutendheit unserer Waldungen für rathsam, neben meiner Leitungund Direction eine ständige Jnspection durch einen tüchtigen höherenForstmann für so sänge aufzustellen, bis ich mich in diesen Zweig derGutsverwaltung genügend eingearbeitet haben würde. Diese Jnspectionwurde einem benachbarten königlichen Forstmeister übertragen, der jedesJahr die Waldungen zu begehen und gemeinschaftlich mit mir dieerforderlichen Schlag- und Culturanordnungen zu geben habe. Ichwerde später darauf noch zurückkommen, und bemerke hier nur, daßdiese Jnspection im Herbste 1864, als von da an nicht mehr nöthig,wieder aufgehoben wurde.

Die mir nun obliegende Direction unserer gemeinschaftlichen Güter,und die Führung der ans ihr hervorgehenden Geschäfte war im Ver-gleich mit der Geschäftslast, die meinem Bruder bei Uebernahme derGüterverwaltung nach des Vaters Tode oblag, eine sehr vermindertegeworden. Damals — vor 32 Jahren — waren wir noch Gutsherrn,und die Geschäfte mit den Grundholden waren wohl eigentlich bedeu-tender als die der Verwaltung des Grundbesitzes selbst. Auch war inder Verwaltungsperiode Hermanns ein vollständiges Ordnen unsererfrüher so sehr gestörten Finanzen eingetreten, und gleichzeitig einOrdnen fast aller Rechts- und Verwaltungsgeschäste der Güter, und