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Morgen '/- Ruthen Gärten — 140^ Morgen 14'/^ Ruthen Wiesen
— 381 Morgen 8'/i Ruthen Felder — 892Vs Morgen oder 549daher. Tagwerk Wald — 52V« Morgen 4 Ruthen Teiche — Fluß-fisch erei in der Baunach längs der Flurmarkung Rentweinsdorf —Hohe und niedere Jagd — Gerichtsbarkeit und Polizei, des-halb Gerichtssporteln und Polizeistrafen — Branntwein-blasengelder resp. Concessionsgelder — Schutzgelder mit1 fl. 15 kr. von jeder Mannsperson oder Familie und 37 V- kr. vonjeder außer Dienst lebenden Weibsperson, die ihre eigene Haushaltungführte. Mannspersonen zahlten bis zum zurückgelegten 60., Weibs-personen bis zum zurückgelegten 50. Lebensjahre — Marktstand-gelder — Erbzinsen und Frohngelder (jährlich 695 fl. 45'^ kr.)
— Gülten — Erb-, Kauf-, Tausch- und Annahmshandlohnzu !0"/o in allen Veränderungsfällen, jedoch mit folgenden Ausnahmen:
a) wenn es aus Erbfall herrührte, wurde der Erbhandlohn fällig,und zwar:
na) wenn nur ein einziges Kind oder Erbe vorhanden war,
der ganze Erbhandlohn,bb) wenn 2 Kinder oder Erben vorhanden waren, so fiel Erb-und Kauf- oder Bestehhandlohn jedes zu 10"/« an, jedochBeides nach Freilassung eines Dritttheils vom Lehcnwerth.ce) im Falle mehrere Kinder oder Erben vorhanden waren,mußte ebenfalls Erb-, Kauf- oder Bestehhandlohn zu 10"/„nach Abzug des jedesmaligen Kindestheils entrichtet werden.
b) In Kauf- und Schenkungsfällen wurde der einfache Handlohn zu10 vom ganzen Lehenwerth erhoben.
e) In Tauschfällen unter gleichen Lehen wurde das Hinausgabs-handlohu zu 10"/„ fällig.
Siegel- oder Confirmationsgelder (die aber mein Bruderund ich für unsere Lebensdauer erlassen haben) — Lehenconcessious-gelder bei Dismembrationen, welche mit 2 vom Kauf- oderSchätznngswerthe dismembrirter Grundbesitzungen und zwar von denVerkäufern gezahlt wurden. — Abzugs- oder Nachsteuer bei Ver-mögensexportationen, so weit solche nach der Verfassungsurkunde nochstatthatten. Es wurden 5 "/„ vom ganzen erportirten Vermögen der