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2 (1865)
Seite
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franken), letzteres alle die, welche zum Obermainkreise (jetzigen Ober-franken) gehörten. Für beide Patrimonialgerichte wurde aber fortannur ein einziger Patrimonialrichter angestellt, der zu Rentweinsdvrfwohnte, wo denn auch der Sitz beider Aemter war.

Nach der genannten Verfassung des Königsreichs Bayern warmit dem Besitze eines Patrimonialgerichts für den Adel die Standschaft,d. h. die Wahl zur zweiten Kammer aus der Klasse der adeligenGrundbesitzer verbunden, und unsere Familie, resp. der Vertreter der-selben, hatte demnach in den zwei Kreisen die active und passive Wahl-fähigkeit.

Um ein Bild unserer Guts- und Vermögensverhältnisse zu geben,wie solche in dem angegebenen Zeitpunkte bestanden, halte ich es fürdas Klarste, wenn ich hier eine genaue Zusammeustclluug nach deneinzelnen Objecten aufstelle, durch deren Vergleich mit der Vergangen-heit, wie mit der Gegenwart, zugleich übersichtlich wird, welche Ver-änderungen sich gegen früher bis zu Sigmunds Tode, und welche sichseitdem ergeben haben.

Ist diese Darstellung für den gewöhnlichen Leser auch eine sehrwenig anziehende, so glaube ich doch, daß sie den gegenwärtig lebenden,wie den zukünftigen Familiengliedern schon deshalb interessant seinwerde, da sie daraus die bestandene Observanz bei unseren grund-herrlichen Bezügen ersehen können.

Unser Grund- und grundherrliches Vermögen, welches theils imLehenverbande stand, theils nicht lehnbares Familieustammgut, theilsendlich reines Allod war (zu letzterein gehörten die seit 1806 erworbenenObjecte) bestand zur genannten Zeit aus folgenden Objecten:

1. Rentweinsdvrf') (purificirt, d. h. daß alle Bewohner desOrtes unter unserer Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt standen).

Lehenbares Familienstammgut und zwar: I. vormalsbischöflich würzburgisches Mannlehen, auf welches die Merzbacher Liniemitbelehnt war. (Erster Lehnskörper.) Sämmtliche Gebäude — 10'/,

Ich führe hier zuerst NentweinSdorf an, um mich zur Vermeidung von Wieder-holungen bei vielen der anderen Objecte bezüglich der Observanz darauf beziehen zukönnen. — Die folgenden Objecte sind alphabetisch verzeichnet.