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heit der Straßen für Handel und Gewerbe, dem westfälische §.Städte bald beitraten.'^)
In diese Zeit fallen dann auch die zum Theil schonerwähnten Privilegien, welche die Könige von Dänemark undEngland den deutschen Kaufleuten oder, wie sie anfangs genanntwerden, den Kaufleuten des Kaisers zu Wisbh auf Gothland(S. 264) und besonders in der Gildehalle zu London (S. 272)gaben. Wir fügen denselben hier noch folgende hinzu: 1237gab Heinrich III. von England den deutschen Kaufleuten vonGothland freies Geleit für ihre Personen und Zollfreiheit füralle Waaren, die sie nach oder aus England fuhren/"") 1238sicherte er Lübeck und den übrigen deutschen Städten die Be-freiung vom Strandrechte.1257 bestätigte er den Kauf-leuten der deutschen Gildehalle zu London alle Privilegien, dieihnen von seinen Vorfähren gegeben worden,'"") 1281 wieder-holte Eduard I. diese Bestätigung.'"") Die Gildehalle inLondon gehörte zuerst nur Cöln und unseren, durch diese ihreMetropole mitrepräsentirten, westfälischen Städten. Seitdemsich aber auch andere norddeutsche Städte, namentlich Bremenund Hamburg den cölnischen Kaufleuten anschlössen und dadurchvon selbst eine große Handelsgenossenschaft bildeten, wurde siedie Gildehalle der deutschen Kaufleute genannt. Diese Ge-nossenschaft erscheint zuerst in einer Urkunde des KönigsHeinrich III. von 1267 unter dem Namen der cölnischenHanse."") Als dann die Ostseestädte, unter dem Vorgangevon Lübeck, sich ebenfalls den Handelsweg nach London bahnten,wurden auch ihnen von K. Heinrich III. in einer Urkunde von1267 die gleichen Handelsrechte, wobei der König von Eng-land auf den größten Vortheil für sich rechnete, unter dem
w) Lacomblet U. B. II, Nr. 478 und 488. Ueber Erzbischof Konradund den rheinischen Städtebnnd Barthold Hanse I, 211, und Der-selbe Soest S. 144.
>e->) lliederlin analeew p. I. Urk. B. d. Stadt Lübeck I, Nr. 77.
-°?) U. B. d. St. Lübeck I, Nr. 80.
M) Daselbst S. 7. Scibertz Urk. Buch I, Nr. 304. Nach dem Abdruckeim U. B. der Stadt Lübeck I, Nr. 250, ist die Url. datirt 15. Juniiuino rvzin nnstri nninli'-isesimo niliirto also von 1200.
U. B. d. St. Lübeck I, Nr. 419.
110) Nui'ßansos et »lercalores Lolonieuses üan so in gnnin—temporidusrotrvin-Ns lindere consuevvrunt. Hüllmann Städtewesen I, 162.