4Z2 Urkunde MV.
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handlet, und diese Impetraten bereits unterm siebenden May Anno sechszehenhundert neunund achtzig insinuirt, von ihme aber seine Schlußschrifft, ohngeachtet der ihme mehrmah-len zu dem Ende prorogirten Frist nicht eingereicht worden ist; als seynd die disfalls vor-handene aäka indessen in contumaciam inrotulirt, und nach reister der Sachen Erwe-gung in Abschrisst lud lit. L. nebengehendes rekcrlptum ps.ritorium uua cum even-tuali commiliioue aä exe^ueuclum auf de. iiebd. heunt dato zu Recht erkant wor-den. Solchemnach gesinnen wir an dieselbe hiemit gnädigst, sie wolle in Krafft unsersihro hiemit ertheillenden kayftrl. GewaltS und Macht, nach Verfliejsung der in ermeltemunserm releripto paritorio angesetzten Zeit der zwey Monaten, und in Außbleibungschuldigster Parition, auf der Impetranten geziemendes Ansuchen, mit der Execution ge-gen den Impetraten ohne ferneren Anstand procediren und verfahren. Das gereicht zuVollziehung unserer gerechtesten kayserlichen Verordnung , und uns dabenebens zu gnädig-stem Gefallen, dero wir mit kaystrlichcn Gnaden und allem Guthen wohl beygethan ver-bleiben: Geben in unserer'.Statt Wien den fünffzehenden Februarii, Anno sechszehen-hundert vier und neuntzig, unserer Reiche, des Römischen im sechs und dreyffigsten,und des Böheimbischen im acht und dreyjsigsten.
Leopolde.
Vt. Gottlieb Graffvon N)indischgratz.
' manäatum stacr. csesareeem^eiiatiz proprium
Lrany N)ilderich von Menßhengen.
ecv.
Schreiben des Schwäbischen Kraises ausschreibender Herren
Fürsten an Kaiser Leopolden.
l-697.s
/Awer kayserl. Mayest. können wir tragenden Crayß - AusichreibamtS wegen allerunder-thänigst vorzutragen nicht umhin, wie daß ihre iiebd» der Herr Margstraff Ltt-dericb Magnus zu Baden-Durlach mittelst des InschlusteS uns zu erkennen gege.ben, welchergestalten dero hochseeligen Großherrn Vatterö Frauen Gemahlin, als letztenStammtochter der Herren von Geroltzeckh, und nach deroselben christlichen Absterben,
ders