ill. AvsWzl.
Unparthciische Betrachtung einiger Ansprü-che auf die Geroldseckische Lande.
I. Kapitel.
Von denenAnsprüchen des Haufes Baden-Durlach aufdie Hohmgeroldseckische Medien.
§. eciv.
ben s§. GXXVIII und folg.^j ist die ganze Geschichte des Streites Verbindungabgehandelet worden, welcher sich bald nach der Erlöschunge des Ho-dieses Ab-hengeroldseckischen ManSstammes erhoben hat. Niemand kan in lcdnittes mitZweifel ziehen , daß bei einer Erbfolge, wo Lehne mit Allodien vermischetseind , und der Erbe in dem Lehne nicht zugleich Erbe in dem Eigenrhumc ist, Daß Hohen-beide von einander abgesonderet werden müssen. Die Herren Graven von der geroldsecki-Leyen gestchen dasselbe dem Hause Baden- Durlach ein , und ab Seiten des sehe Allodienhohen Erzhauseö Oesterreich hat man auch nichts dargegen. Selbst die Signa- vorhanden,tur, welche der Hohengeroldseckischen Erbtochter den Abend vorher zugestellet ^
wurde, als man sie ihres Besitzes, des anderen Tages, gewaltsam entsetzete, *
f §. LXXV111 führet solches in dem Munde. Der Wesiphalische Frie-denschluß wil es haben. s§. GXXIX.^ Die Friedens-Executions-Hand-lungen zielen auf besten Bewerkstelligung. s§. LXXX und folg.^ Dieanferste Bemühungen des glorwürdigsten Kaiser Leopolds giengen in demWege der Güte dahin. Es wird auch das Daseyn einiger Allodien nicht inAbrede gestettet. Nur kommet es auf die Frage an; welche Stücke dan ei-gentlich allodial, und welche lehnbar seien?
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