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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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Urkunde ex<ÜIV.

cxciv.

Rescript Kaiser Leopolds an die V. Österreichische geheime-und

Depurationsräthe zu Inspruckh.

<>667.1

LV^achdem bey vnß des Friedrichen LVIarggrafens zu Baden-Durlach jiebde»gchors. angebracht , wasmassen vnder den Hohengerolzeckh. Reichslehen (so an-jetzo der Graf von Cronenberg besitzet', vnd vnser löbl. Erzhauß darauff eine Exspectanzhat) mehrer Aigenthum begriffen, als das Lehen selbst seye, auch solches Aigenthumb ih-me von seiner Mutter, als einer gebornen von Geroltzeckh, erblich angefallen, und bereut»halben vi^ore Instrument! paeis in p. restituenäorum alle Nothdurfft vorbehaltenworden. Jedoch damit man dißsals aller Weitleufftigkeit der Separation entübrigt ver-bleiben möchte, gehors. gebetten, daß wir gnadigst geruhen wollen, ihme in Ansehungsein und seines Haußes habenden Meriten, angeregtes Lehen sambt den Vogteyen Prinz-bach und Schimberg aigenthumblich zu yberllasten, mit dieser beygesetzten Erclärung, daßwan seiner Liebden Hauß ohne mannlichen Stammen abgehen würde, alßdenn sowohl daseingeraumbte Lehen alß das Aigenthumb völlig vnßerm löbl. Ertzhauß Oesterreich heimb.fallen solle, haben wir euch stib äuto is pustuto selbiges Memorial vmb euren Berichtnnd Gutachten gnadigst vbersenden lasten. Sintemahlen dan mehrgedachtcn Marggra-fens Liebden dieser Sachen inständige Nachfolge, wir auch in Gnaden genaigt, vnß gegenderoselben, so viel sich thun lasset, willfährig zu bezaigen, dabey aber reffestu derGe-roltzeggischen Lehen die eausu nit mehr inteZra. ist, indeme wir selbige nach laut emer euchunderm 22 Novembr. negsthin zugefertigten Jntimation des Chursürstens von Trier Lieb-den und gesambten Agnaten des freyherl. Leyischen MannsstammcnS, als Römischer Kay-ser und Ertzhertzog zu Oesterreich beraits gnädigst verliehen.

Als haben wir vnß zu Bezeugung vnßerer gegen seine Liebden tragenden gnädigstenGewogenheit in Gnaden resolviret, von vnserm V. O. Weesen gewiße Deputiere, (so voneuch für tauglich angesehen werden) verordnen zu lassen, welche seiner Liebden vnd demGrafen von Cronenburg gewiße Zeit vnd Orth einer Zusammcnkhunsst intimsten, daselb-sten von dero begwältigten die Nothdurfft und stoeumentu (so zu Docirung des allncli!fürgebracht worden) mit Fleiß ersehen vnd anhören , auch das Werckh dahin zu richtenvnd zu vermittle«, sich befleißen sollen, daß der Grass von Cronenburg dasjenige, (so exxarte des Haußes Baden für Aigenthum genugsamb beweisen wirdet) alsdann abzutret-en vermögt werde.

Zu

Mi'II