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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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Urkunde cxcill.

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cxciil.

Lehnbrief Kaisers Leopolds vor den Graden Zohan zu Nassau

und dessen Vetteren.

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^ir Leopold :c. :c. bekennen öffentlich mit diesem Brief, und thun kundt allermen-' niglich ; daß uns der wohlgebohrne unser und des Reichs lieber getreuer, Jo-hann Graf zu Vlasstm-Sarbrücken und Sarwerdeu , Herr zu Lahr, WißbadenundIdstein, vor sich und als der Zeit Eltister und Lehentrager auch respeäbive Vor-munder der auch wohtgebohrnen , unser und des Reichs lieben getreuen Johann Lud-wigs , Gustav Adolphen und Vollraths, wie auch Fridrichs, als weilandErnst Castmtrs hinterlassenen Sohns, aller Grafen zu Nassau-Sarbrücken :c. :e»untertheniglich haben anrufen und bitten laffen , daß wir ihnen diese nachberührte Stückund Güther, mit Nahmen ?c. :e.

sDte Lehttsiücke wie in vorigen LehnbrieftnI

kommen und gefallen wären, denen diese Stück und Güther wie auch der anfangs gemetd-ten Johamifen abgelegten Vattern, GrafLudwigen und zum letzten ihme Johann-sen und weiland Graf Ernst Castmirn , für sich und dann relpeÄive in Vollmachtihres verstorbenen Brüdern, weiland Graf tVilhelm Ludwigs, hinterlassenen Wit-tiben , als Vormunderin ihrer damahls minderjährigen Söhnen, Eingangs- gemeltenGrafIohann Ludwigs, Gustav Adolphs und Vollrarhs, zu Lehen verliehenworden, jetzo aber auf gedachtes Ernst Castmirs , wie auch unsers geehrtisten HerrnVatterS Ferdinands des dritten, Römischen Rayfers glorwürdigsten Angeben-ckmö tödtlichen Abgang, ihnen tmnmehr dieselbe von neuem wiederumb von uns, als jetztregierenden Römischen Kayser, zu Lehen zu ersuchen und zu empfahen gebürt, zu Lehen zuverleihen gnediglich gsruheten. Des haben wir :c. ;c. und danimb :c. :c. dem ehgemeld-ttn Graf Johann für sich und als der Zeit Eltister und Lehntrager auch respeöUveVormünder ermeldtes Johann Ludwigs, Gustav Adolphs , N>allradens undLriderichs, aller Grafen zu Vlafsau, die vorbestimmte Stück und Güther :c. w. zuLehen gnediglich verliehen zc. :c. Der geben ist in unserer Statt Wien , den z-oten Mo«nothstag Augusti, nach Christi Geburt im fechszehenhunderc und sechzigsten , unse-rer Reiche des Römischen im änderten, des Hungarischcn im fünften, und des Vohaimi-schen im vierten Jahre.

Leopold.

Ggg

cxoiv.