Urkunde cxcv. 4-9
Zu dem Ende auch die O. Oe. Regierung alle behueffige Schrifften , so etwan dasLehen Gerolzegg betreffend daselbst vorhanden und zu diesem Werckh dienstlich seyn möch-ten, ermelten Deputirten ialtem per eopias zu überschicken hat. Jedoch solle dieserTractat vnd dessen Evenkualschluß vor einicher würcklicher E)recution an vnö mit vndertha-nigster Relation und Guetachten hinderbracht, auch , vnßere cndtliche allergnädigste Re-solution anuor darüber erwarttet werden; demnach ihr alle weitere Gebür zu verfüegenwiffet, ?c« Geben :c. Wien den i6tcn Martii 1667^
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Lommillol-ium Kaiser Leopolds, um die Güte zwischen Va»den» Durlach und dmm von Cronberg zu versuchen.
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dler, lieber getrewcr, auch ehrsame, gelehrte, getrcwe liebe; demnach vnnß desFnednchen MavIgravens zu Daden- Durlach Liebdcn zu vernemmen geben,daß vnder dem Hohengeroitzscksschen Neichslehen, so anjetzo Lraffc Adolfs Otto, Grafszu CrondurI besitzt, mehrer Aigenthnmb begriffen, als das Lehen selbst seye, auch sol-ches Aigcnthlliub ihme von seiner Mutter, als einer gcbohrnen von Geroltzcckh erblich an-gefallen, vnd derenthalber viZore inKrrnnenti pacis in pnncio reKituenäornmalle Nochdurfft vorbehalten worden; jedoch, damit man dißfatls aller Weitläufigkeitder Separation entübrigt verpleiben möchte, pittlichen angelangt, ihme in Ansehungsein-und seines Hauß habenden Meriten angeregtes Lehen, sampt den VogteyenPrintzbach und Schirmberg aigenthumblich zu überlassen, mit dteser beygesetzter Er-clarung, daß wann Sr. Liebdcn Hauß ohne männlichen Stammen abgehen würde,alßdan sowohl das eingeraumbte Lehen, als Eigenthum!) völlig vnnßerm löbl. Ertz-hauß Oesterreich heimbfallen solle, :c. Nun aber respeöbu der Gerolzeckischen Le-hm caubu nit mehr iMeAna ist, in.dem wir auff selbige des Churssrsten von TrierLiebdcn vnd gesambten Agnatcn des freyherrljch Leyischen Mannsstammens, als Rö-mischer Kayser lind Erzherzog zu Oesterreich, w. bereits eine Exspectanz vnd )sn-wartschasst ertheilet; nicht destoweniger wir vnnß zu Bezeugung vnserer tragenden gnä-digsten Gewogenheit in Gnaden resolviret, zwischen ermeltes Marggravens zu Boden-Durlach Liebden vnd dem Graven von Cronburg, gewisse Tractaten anzustoßen undfürzunemmen: 'Als haben wir zu solcher -Verrichtung ewere Personen zu vnnßerenCommissarien hiemit angesehen, in Gnayen befehlende, daß ihr mehrbesagtes Marg-graven von Baden-Durlach Liebden, und dem Graven von Cronburg gewisse Zeit
Ggg 2 und