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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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Urkunde cxcil.

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Karndten, Crain und Würkemberg :c. Graf zu Habspurg, Tyrol und Görtz; entbietendenen ehrwürdig , auch durchleuchtig - und hochgebohrnen , Hugo Eberharden , Bi--schössen zudVorms, und N^aria Eleonora, p^llzgrassn bey ^hein , Hertzo-gm in Bayern, Gräfin zu Sponheim, gebohrner Marggrävin zu Brandenburg undHertzogin in Preussen, unserm Fürsten, auch lieben Andächtigen Md Muhm, als beedenausschreibenden Fürsten des Oberrheinischen CreyseS, unsere Gnad und alles Gutes :c.

Ehrwürdig- auch durchleuchtig- und hochgebohrne liebe Fürsten ! Andächtiger undMuhm zc. Demnach in dem an unserm kayserl. Cammcrgericht, durch den auch hochge-bohrnen unsern lieben Vettern und Fürsten Friedrichen, Nlarggrafen zu Baden undHochberg, Grafen zu Sponheim :c. wider den wohlgebohrnen unsern und des Reichs lie-ben getreuen , Johann, Grasen zu Nassau - Sarbrücken und Sarwerden , am15 Fcbruarii 1654 ausgewürkt-gebührlich instnuirt- und am 7 Martii 1655 gerichtlichreproducirten-copeylich hiebeygefügten kayserl. manciato immiisoriali 8. E. gedachtembeklagten Grafen bey Poen zehen Marck löthiges Golds, halb in unsere kayserl. Cammer,und zum andern halben Theil klagender Marggrafens zu Baden sbd. unnachlaßig zu be-zahlen auferleget und anbefohlen worden, daß er den nächsten, nach Verkündigung oderInsinuation desselben, die in denen darinn angezogenen Abschieden sxeeialiter verhypo-thecirte halbe Herrschafft iahr, samt allen und jeden Zugehörungen , Recht-und Gerech-tigkeiten, wie auch allen und jeden in dasselbe Amt fallenden und berechneten iehens- undeigenthumlichen Nutzungen, überal nichts davon ausgeschieden, würcklich abtretten , ein-räumen , und zu richtiger Erhebung darab jahrlich verfallender Jntraden zulassen, dieBeamten, nächst Erlassung ihrer Pflichten an impetrantische Se. sbd. verweisen , dieselbedergestalt in die realem jx)iielllcinem vel Hnaü solcher Herrschafft und Nutzung würck-lich immittiren und schützen helffen solle, so lang und viel, biß ermeldte Lbd. des Capitals,Zinß, Kosten und Interesse halben, in allem gantzlich wiederum ein völliges Genügenbeschehen seyn würde, wörtlichen Jnnhalts des an unserm kayserl. Cammergericht ausge-würckten manäati, daralifhin ungehindert beschehenen Einwendens am 6 Iulii gedachten^655 Jahrs ein Paritori-Bescheid daselbsten pnbliciret und eröffnet, demselben auch,vermittelst am 20 Ottobris mmo 1656, 12 Martii und 5 OctobriS anno 1657, sodann19 Februarii und 27 Martii jüngsthin ausgesprochenen Urtheln, fernern und öfftcrn Ein-wendens ungeachtet, dergestalt und so weit inhäriret worden, daß die Abtrett-und Ein-räumung gedachten Unterpfands so lang und viel beobachtet und continuirt werden soll?,biß die seit dem jüngern Reichsabschied erschienene Zinstn bezahlt seyn werden, deme aber,zufolg und auf so vielfältige rechtliche Sprüch und Anweisungen, beklagter Seiten der ge-bührende Gehorsam nicht erfolgen wollen.

Als ist endlich wegen unterbliebener schuldiger Parition, am 20 Ottobris jüngsthinan euer Andacht und U'ebden, so viel die, wie nächst gemeldt, seit gedachtem jüngernReichsabschied erschienene Penstoneö betrifft, gerichtlich erkannt worden.

Wann