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Urkunde ci,xxxiil.
ei^xxxili.
Weiterer Vergleich zwischen Wilhelm Ludwigen, Iohansen und
Ernst Casimiren denen Gebrüderen Graven zu Najzau, undJacoben dem Hern zu Hohengeroldeek.
wissen, als weyland der hochwohlgebohrne Graf und Herr, Herr Ludwig, GrafA zu Nassau, zu Saarbrücken und zu ^saarwerden, Herr zu Lahr, Wißbaden undJdstein :c. christseeligen Andenckens , an einem - und dann der auch hochwohlgebohrneHerr, Herr Jacob, Herr zu Hohengerolseck und Sultz:c. am andern Theil, sichderen zwischen ihren gräfl. Gn. und dero Vor - und Eltern am hochlöbl. kays. Cammerge-richt geschwebter- damalen in revisorio Hangenden Rechtfertigung erster und andererKlag, samt darinnen namhafft begriffener Smck, Oerter, Land und Leut halben, gut.«nd freundlich dahin mit einander vereinbahret und verglichen, daß ihro Gn. zu Hohen,gerolseck sich aller und jeder in erstbemeldten bcedcn Klagen begriffenen - und dannenhewdependirenden Ansprüchen und Forderungen, wie die Nahmen haben mögen, allerdingsewig und unwiederruflich verziehen, und hochwohlbesagt ihre Gn. zu Nassau - Saar,brücken :c. würcklich cedirt und überlassen, dero Gn. hingegen und für solche völlige Re-nunciation und Cestion gewilliget und versprochen, ihro Gn. zu Hohengerolseck erstlichnach Verlauf zehen Jahr hundert tausend Gulden auf gewisse Maaß zu bezahlen, und bißzu gäntzlicher Abstattung mit fünf pro Cents zu verzinsen, auch derentwegen die Beamtezu Lahr mit Handtreu an Eydes Statt an ihre Gn. zu weisen : zum andern 24000 Gul.den Capital bey dem fürstlichen Hauß Baden ihro Gn. wegen aus sich zu nehmen, unddie Obligation auszulösen : und drittens derselben noch 10000 Gulden baar, und zOooc»Gulden in verglichenen Zielen zu erlegen, alles mehrern buchstablichen Jnnhalts derenüber solchen Verglich untern äatis des dritten und vierten Augusti in anno 162 s aufge-richten und vollzogenen Haupt-und Nebenabschieden, ferner und über solche in beedenAb-schieden begriffene Posten, hernacher noch fünftausend fünfhundert Gulden an Pensionenvon obigen vier und zwantzig tausend Gulden bey hochermeldtem fürstl. Hauß Baden :c.gut zu machen, gutwillig aufgenommen worden; sodann und deme zufolge auf grast.Nassauischer Seiten die versprochene zehen tausend Gulden alsbald baar erlegt, wie nichtweniger obberührte vier und zwantzig tausend Gulden und fünf tausend fünfhundert Gul-den bey dem fürstl. Hauß Baden gut gemacht, hernacher aber wegen eines mehr Hochwohl,ermeldt ihre Gn. zu Nassau - Saarbrücken :c. dieser Zahlung halber insinuirten scharffenmanäati arrelii, an oberwehnten dreyßig tausend Gulden (wie sich nach nunmehr bey-derseits gepflogener und beliebter Abrechnung befindet) achtzehen tausend fünfhundert ach-
zig sechs Gulden zurück behalten worden, dannenhero Mißverstand zwischen beeden Thei-len
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