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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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Urkunde Cl.XXXlll. i

len erwachsen, dergestalt, daß nachgehcnds Geroldseckischen Theils auf die empfangendeGelder nicht annehmlichermassen quittirt werden wollen , und derentwegen auch die jahrli-che Pcnsiones von den hundert taufend Gulden (so sonsten biß w anrmm i6zi imelulzvebezahlt) von Jahren i6g2 und i6zz unabgericht anstehen blieben, daß also nach vielenbeyderseits gewechselten Schreiben und Handlungen, da auf Eeroldscckischer Seiten diemora Nassauischen Theil zugemessen, und deswegen eines prätcndirenden starckcn Interessemehrer Summen Forderung gethan werden, dazu man sch Nassauischcn Theils nichtschuldig erachten, noch einiger Säumnüß geständig seyn wollen. Endlich auf gnadigeJnterposinon des durchleuchtigen hechgebohmcn Fürsten und Herrn , Herrn Lnedncds,Ijarggrafcn zu Vaden und Hochberg, Landgrafen zu Sausenberg, Grafen ZuCpen-heim mW Eberstein, Herrn Zu Röteln, Badenweiler, ^ahr und Mahlberg :c. die hoch-wohlgebohrne Grafen und Herren, Herr NNlheim Ludwig, Herr Johannes undHerr Ernst Castmir, Gebrüdere, Grafen zu Nassau und zu Säen werden, HerrenzuLahr, Wißbaden und Idstein :c. sich dahin vermögen lassen, daß sie sich aus freyerGutwilligkeit ihr fürstl. Gn. allein zu dienstlichen Ehren und zu Gefallen noch zwantzigtausend Gulden Gcrolseckischer Seiten Schulden , auf deren Capitalien baare Ablegungman in geraumer Zeit nicht verbunden , zu endlicher schlüßlicher Hinlcgung aller Disfcren-tien auf sich zu nehmen sich erklahret, inmassen es ihrer G G. Gn. bey solcher Erklah-rung auch nachmalen dergestalt bewenden lassen , daß zuförderst ihre Gn. zu Hchengerols-cck auf alle und jede gegenwärtige oder künftige von dieser Sache herrührende Anforderun-gen, wie die Nahmen haben mögen, vor sich, dero Erben und Nachkommen allerdingsverzeihen, auch den ohne das nunmehr geendeten Proceß in eamera , dem Vertrag ge-mäß würcklich cassren und aufheben, sodann I. G. G. Gn. zu Nässn, - Saarbrücken w.die an den achtzehen taufend fünf hundert und achzig sechs Gulden Ziehgelder, über s chze-hen tausend Gulden, so Johann Waizen zu Straßburg auf Gerolöcckiscke Anweisung,vermag flauer Quittung, davon gut gemacht, noch restirende zwey tausind fünfhundertachzig sechs Gulden baar bezahlen, auch die hinterständige zehen tanflud Gulden Pensionesäoaunc) ,6z2 und i6zz in nächst, bevorstehender Straßburgischer Iohannis- Meß,oder aufs längste hiezwischen Jacobi nachstkünftig, und die auf Johannis dieses 16^4Jahres erscheinende fünftausend Gulden in künftiger Herbst-Meß oder 14 Tag hernacherabstatten, ferner die zwantzig tausend Gulden ermcldtermassen auf sich nehmen , auch dielahrische Beamten wegen der jährigen Zmßliesserung von den hundert tausend Gulden zuHandtreu an Eydes Statt anweisen, und in ininrnu beyderseits alles dasjenige, so obbe-liannte Haupt- und Nebenabschied anno 1625 mit sich bringen, leisten sollen ; wie dannbeyde Partheyen nicht allein solche jetztberührte Abschied mit allen ihren Puncten und Clau-suln, sondern auch alles, so obsieht, genehm, stat, fest und unverbrüchlich zu halten, beygräflichen und herrlichen Ehren an Eydes Stakt hiemit geloben und versi rechen, alles beydenen dem Hauptabschied einverleibten-und in dem Nebenabschied wiederholten general-und special- Unterpfändten, undkwLwäe darbcy ausgedruckten Clausuln und Verbjn-

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