Urkunde (^XXXII.
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Wie nun solches alles und jedes dergestalten allerseits wohl erwogen, reissiichbedacht und endtlich beschloßen, so soll und wirdt es sein unwandelbahreS und bestän-diges Verbleiben dabey haben , dann beyde sowohl hoch - und wohlgedachte ihresürstl. Gnaden zu Baden, alß ihr grävl. Gnaden zu Nassau, :c. für sich, ihreErben und Nachkommen, es also durchaus zu halten und bleiben zu lassen, vestiglichversprochen und zugesagt, allen und jeden Einreden, reKitutionis, leelionis enor-0Ü8 Lc euormMmao, aller gemeiner und sonderbahrer Freyheiten, Gefahrdten undandern Rechtens - und Geschichts- Behelffen, so itz oder inskünsstig darwider seyn underdacht werden könnten, insgemein «und sonderlich, auch allen andern Remedicn, or-dinarien und e.rtraordinarien, sich wissentlich und tvohlbedächtlich begeben und ganz-lich abgethan. Wollen doch dardurch und damit ihren lehenherren ganz nichts ver-nachthcilt oder an ihren Eigenthnmbst-und lehenrcchten geschwächt und abgezogen,sondern dafür am zierlichsten protcstirt, sich und ihre Erben und Nachkommen kraff«tigß darfür bewahret und gesichert haben, alles ohne Gefährde»
Weyl dann wir Hermann Adolph, Grav zu Salm :c. alß kayserl. ver-ordneter Commistarius, alles und jedes, was obsteht, dergestalt und also abhandlenund beschliesen lassen: so haben wir deme, also seyn, kräfftiglich zu bezeugen und zuvemrkhunden, unser Jnsiege! an diese Theilungs - Verbrieffung henck'en lassen. Undwir Mtlhelm von Gottes Gnaden Marggrav zu Baden :c. nicht weniger wirWilhelm Ludwig und Iohannß Graven zu Nassau :c. sowol für uns selb-sien, als wie obgemelt relsseckive in Vormundschafft unserer beyder jüngerer Ge-brüdere, uns obigen alles und jedes vollständig zu besagen und beständigst für uns,unsere Erben und Nachkommen dahin zu verbinden und pflichten, zugleich unserefürst-und gravl. Innsigel an diese Theilungsverfertigung hencken lassen, auch noch zumehrer des Wercks Bekrässtigung unß sechsten underschreibcn wollen. So gebenund geschehen den zwölffren Monatskag Octobris newen und andern echtem altenCalenders, nach der Geburt Christi, unsers Erlösers und Seiigmachers Anno ein-tausendt, sechshundert zwanzig und neune.
Johann Adolph, Gravezu Salm,
Milhelm, Marggravezu Baden»
0I.XXXM.