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Urkunde ( I X XX.
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ten und Gerechtigkeiten, wie auch alle und jedtiche unsers Theils in das Amt Lahr fal-lende und berechnende Lehens - und Eigenthums - Nutzungen , überal nichts davon auSge-jcheiden; und ob daran abgehen solte, alle und jede unsere übrige eigenthumliche Land-schaft, Haab und Güter, Renthen, Zinß, Gefall und Einkommen, davon wir undunsere Successoren jeweils den Abgang ersetzen, und zu ernanntem Amt Lahr, um voll-ständiger schuldigen hierinnen verglichenen Zahlungen willen, unsäumig verschaffen sollenund wollen.
Und damit Hohengerolsecks Liebden jederzeit mit der Zahlung fürderlich Vergnügenbeschehe, ist unser Will und Meynung, daß unsre Beamte zu Lahr, nemlich unser Amt-mann und Landschreiber daselbsten, die jetztmals seyn, oder inskünfftige vor gäntzlicherContentirung Gerolsecks Liebden von unser oder unserer Erben und Nachkommen wegenallda seyn werden, (als die wir vor uns und unsere Successoren sofern ihrer Pflicht erlas-sen) Seiner Liebden Handtreu an EydeS Statt leisten, bey und in Kraffk deren sie jeder-zeitvor allen Dingen, die zu den gesetzten Terminen schuldige Zinß oder Posten, von un-sertwegen abrichten, und uns eher nichts davon verfolgen lasten sollen und mögen , daranmir ihnen kein Einhalt oder Hinderung thun sollen noch wollen.
Neben deme und vors andere, gereden und versprechen wir hiemit, daß wir die boydem hochgebohrnen Fürsten und Herrn, Herrn Georg Friedrichen, Nlarggrafen zuVaden und Hochberg, Landgrafen zu Sausenberg, Herrn zu Röteln und Badenwey-ler w. unserm gnädigen Herrn , von Gerolsecks Liebden in i6og den 2g ten Iulii
contrahirte Schuld, vier und zwantzig tausend Gulden Capital betreffend, über uns neh-men, und über 8 Wochen, von 6ato diß Briefs, die darüber gefertigte Obligation, oderanstatt deren eine vollkommene fürstl. marggrästiche Quittung und Schein zu GerolsecksLiebden schern Handen schaffen, und sie deren allerdings ledigen mnd schadlos stellenwollen.
Sodann und drittens, haben wir uns in einem besondern Nebenabschied (welcheralles feines Jnnhalts vor hierinnen einverleibt zu halten) noch zu einer benahmten Sum-men Gelds verbindlich gemacht, welche wir auf gewisse - und also absonderlich verglicheneZiel innerhalb zweyen Jahren in Gerolsecks Liebden sichere Hand einlieffern lasten sollen,bey gleicher Affecuration und Versicherung, wie Hieroben bey den einhundert taufend Gul-den ausgedruckt zu befinden.
Über das alles haben wir uns auch mit Gerolsecks Liebden dahin vereinbahret, daß>vir sowohl als sie dem gantzen obiger Sache halben in eainera Lc reviffmin schwebendenProceß gehöriger Orten per alleMionem tranlaükioniL aufs förderlichste möglich, Ver-jüg thun sollen und wollen.
Ccc 2 Und