M Urkunde auxxx.
tigsten und beständigsten, als von Recht, Billich - und Gewohnheit wegen immer gesche-hen kan oder mag.
Wir sollen und wollen auch die von unsern christseeligcn Vorfordern eingangene und ' -geleistete endliche und andere Verzüg, nenunciationes und transsÄiones, auch kasseri.
Brief lind con.firrnati()tie8 7 samt allen andern Handlungen und Verträgen, wie die 'Nahmen haben mögen , nichts davon auögefcheiden, was Nastaus Liebden Zum Behufund Befestigung Derofeitö in dieser ganzen Sachen vorgebrachter jurwm je angezogenund noch inn-und ausserhalb Rechtens darzu dienfam erachtet oder gebraucht werdenmöchte, füreer keineswegs Lmpugniren und widersechten, hingegen auch alles, was wiroder unsere Erben, so dem gräflichen Hauß Nassau in einige Weiß hierinn präjudicirlichseyn möchte, in Handen haben oder haben könnten, zu ewigen Zeiten darwider nicht an-ziehen noch gebrauchen, und insgemein auf keinerlei) Weg, Mittel oder Vorschub entwe-der selbsten thun, oder einige Anlaß und Ursach geben, durch unsere Erben oder anderegethan werden, daß von dem Lehenhcrrn oder sonsien obvermeldter Stück halben NassausLiebden einiges Wegs angefochten oder beunruhiget werde.
Hingegen und vor solche völlige Renunciation lind Cefston haben wir LudwigGraf zu Nassau-Saarbrücken, eingewilliget und versprochen, gereden undvechre.chen auch hiemit und in Krasst diß Briefs vor uns, unsere Lehens - und Eigenthums-Er-den, Erbnehmen und Nachkommen, Gerolsecks iiebdcn vor eins, nach Verlauf zehenJahr von dato an^ ohne derofelben Kosten und Schaden, in sieben nach einander folgen,den Jahr-Terminen zu entrichten, zu bezahlen und zu deren sichern Handen und Gewahr-sam einlieffern zu lassen, die Summa einhundert tausend Gulden an guter groberdißmal gangbarer Reichswährung, aus den Fuß des ReichSthalerS zu anderthalb Guldengerechnet, also und dergestalt, daß wir an jeztberührter Summ die erste sechs Jahr nacheinander, jedesmals auf Johanniö Baptistä, fünszehen tausend, und dann des siebendenJahrs die übrige zehen tausend Gulden abzustatten uns verbunden, immittelst aber undvor solcher würcklichen Ablösung wollen und sollen wir, der Gras zu Nassau, vorbesiimm-te Summ der einhundert tausend Gulden, oder was nach nächst hiebevor bedingter Ab-lösung daran jeweils noch restiren wird, jährlich auf JohanniS Baptistä mit fünf vonhundert obgedachter Reichswährung verpenstoniren, verzinsen, und solche Pensionen zuGerolsecks Liebden sichern Handen und Gewahrsam, ohne dero Kosten und Schaden,einantwortcn lassen.
Und zu dessen gnugsamer Versicherung haben wir vor uns, unsere Erben, Lehens-folgere und Nachkommen , zu wissenhasstem Uuterpfand verlegt und hasst gemacht, verle-gen und verpfänden hiemit in bester und beständiger Form Rechtens/unfern halben Theilan unserer eigenthümlichen Herrschafft Lahr, samt allen und jeden Zugehörungen, Rech«
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