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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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Urkunde (üllk.

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sere nechsien Erben und Agnaten, welche Krafft zwischen uns und unser beederseits Vorebtern, wohlseliger Gedächtniß, uhralter aufgerichtet, und durch die Rom. Kayser und Kö-nige confirmirte Erbeinigung, alle das uns ad wteüato geerbt, verschiener Zeit alle un-sere Grass-und Herrschafften, Landen und Leuthen und Verlassenschafft, zu unsern Rechtenund ungezweiffelten alleinigen Erben, in einem Testament nuncupirt, eingesetzt und insii-tuirt, welches Testament folgende Zeit durch die jetzige Rom. käyserl. Majest. conflrmiretI. Ld. sich aber biß anhero gegen uns alles freündlich- und vetterlichen Gehorsams beflisset/und allerley angenehme und nutzbareDienst geleistet: so haben wir solche gutwillige und freund-liche Neigung, angenehme Dienste und Willen, und dieweil wir durch die Gnad Gottesein ziemlich hohes Alter erreichet, und nunmehro gern in die Ruhe begeben wollen, damitdann unsere Unterthanen die Graffschafft Saarwerden uud beeder Herrschafften jähr undMohlberg, nach unserm tödtlichen Abgang (den Gott lang gnädiglich verhüten wolle) inbesten Frieden und Ruhe gesetzt, geschirmt und erhalten, auch alle Irrungen undZwyspaltgäntzlich abgeschnitten, und I. Ld. als unsere nächsten Erben, bey unsern Lebtagen obbe«melter Grass-und Herrschafft, Possession und Erbschafft würcklich erlangen und apprehen-diren mögen, aus sonderlicher Liebe, Freündschafft, geneigten Willen, so wir zu wohl«gedachten Gebrüdern tragen , in recompensationem 6c reinunerationem erzeigterTreü und Dienste (doch Litra revoLationein 6c preejuäieium unsers hiebevor aufge-richten und confirmirten Testaments) welches wir, so viel obgedachte Grase - und beedsHerrschafften anlangt, hiemit bekräfftiget, und nunmehr verbessert haben wollen, nichtaus Furcht oder mit Gewalt, oder Arglist darzu gezwungen, getrungen und überredt, son-dern wohlbedachtsam und freywillig, und zu Verhütung künfftigen Irrungen und Unwil-lens, unser Graffschafft Saarwerden und beyde Herrschafften Lahr und Mohlberg, mit al-len ihren Zubehörungm , Schlössern, Städten, Aemtern, Flecken und Dörffern, hohenund niedern Obrigkeiten, Gebotten, Verboten, Mann-und Lehenschafften, Gelübden,Ayden, Huldigunge der Amtleuthen und Unterthanen, Frohndiensten, Schätzungen, Le-gern, Renthen , Zinsen, Gefällen, Herrlich-und Gerechtigkeiten, Wasser, Walden,Mühlen, Fischereyen, Jagden, Wildbahnen, Wuhrcn, Wayden , Aeckern, Wiesen,Gärten, Grund und Boden, Actionen und Forderung, ersucht und unversucht, wie dasNamen haben mag, nichts zumahl, dann den Titul und Wapen abgedachter Grase- undbeeder Herrschafften, beneben und mit den Donatarien, also auch die Oeffnung in allenund jeden Häusern beeder Grase-und Herrschafften Saarwerden, Lahr und Mohlberg,zuallen unsern Nöthen die Zeit unsers Lebens zu gebrauchen, ausgescheiden, undvorbehalten, und in iumma mit aller vollkommener Administration , wie wir sol-ches bis anhero inngehabt, besessen, genossen, gebraucht, und von vnsern Eltern undBrüdern auf uns erstorben, vorermeldten beeden Gebrüdern, Grass Albrechten undGrass Philipsen unsern lieben Söhnen und Vettern, zu einer unwiederrufflichen, redli-chen und aufrichtigen Übergab zwischen den Lebendigen, äcmatio inter vivos zu Lateingenannt, übergeben und zugestellt haben. Wie wir dann obgedachte unsere Graffe- und

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