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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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Leyische Ansp r. a, d. Nas. Halste d. M ahlb, R. Lchnen. 171

fUrk. KXXI/j käme die folgende Clausel: Mer es aber, daß rviroder unser Erben sollichen unsern halben Teil erblich verkauftenrvolten, das füllen rvir ouch vorabe understeen zu uberkomenob rvir des Kansfs eiirs rverden moegen nur vnsernr vürgenan-ten Herren und Oheim oder syncn Erben oder Nachkommen;mochcenc aber sy und rvir des nyt in Eynicheic komen; so hanrvir alsdann kracht das Derkauffen zu tund gegen rvenr unsdas eben ist; doch daß das Zugang redlich und daß daby nyesy eynicherleye Gcverde oder 2lrgelist, und daß auch darumbder Glaube geschee, und sotlicher Kaufs so!c auch dannochtzugeen mit follichem Gedinge und Versorgnis, ob unser Herreund Ohem und syne Erben in drye Jaren nach dem der Kaufsbeschern und beschlossen were, eynen Miderkaufs tun rvoltengegen den, den solbcher Kaufs rvere gescheen, daß sy das rvolMacht han sollen :c.

§. ecciil.

Kaiser Lrkederich der III bestätigte und genehmigete nun diesen Kaiser Frie-ganzen Kaufhandel in dem Jahre 1446. fUrk. I^XXIVJ Er bemäch-tigte also schon damahl die Vasallen Graven zu Mors, eine Hälfte an de-^s^'^ ^nen iahr-und Mahlbergijchen Reichslehnen erblich zu verkaufen und willi-gte also zum voraus in solchen Kauf, wan er geschehen würde.

§. ecciv.

In dem Jahre 146z ward 5) solcher Wiederkauf von Grav Jaco-ben zu Mors gegen Marggrav Karlen zu Baden wiederhohlet. Dabeiward die nähmliche Clausel wegen des Erbkaufes und des marggravlichenVor- und Auslösungsrechtes, einverleibet. fUrk. KXXXVI.^ KaiserLriederich gäbe seine Einwilligung auch in solchen Handel; sUrk. TXXXV^jfolglich wäre nun der kaiserliche Conseils in eine erbliche Veräußerung zumzweiten mahl da. Das dritte mahl aber erfolgte er Z) von Kaiser Ma-ximilian dem I, als in dem Jahre 1497 der Erbkauf zu würklichemStande käme. f§. EI-XXXIV und Urk. CI.Z Noch in dem Jah-re 1498 ward Marggrav Christoph zu Baden belehnet und diese Beleh-

N 2 nung

Weitere Be-stätigungvon a. 146z.

Erbkauf vona 1497.

BestätigungK. Maximil.Ivona.1498.