,7« III. Abschnit, II. Capitel.
ist, als sie selbst auf HohengeroldöcckischeS Ersuchen seind gestellet worden,so habe ich für dienlich erachtet, sie in dem Urkundcnbuche unter denenZiffer-» LI.XVIII und LI.XIX b-idruckcn zu lassey.
§. LLLI.
KürzlicheEr- So wenig aber Merkelbach einigen Grund hat finden können, MZahlung de- dem Hause Baden beizukommen, da er doch sehr unvolständig unterrichtetrerBadischen wäre, um soviel weniger würde er einen solchen gefunden haben , wan erGründe. emm volständigen Unterricht gehabt hakte. Um die Gerechtsame des Hau-ses Baden in angenehmer Kürze deutlich zu übersehen, wil ich nur aus de-nen vorhin abgehandelten Geschichten dasjenige anhero bemerken, was indie Sache einschlüget.
§. cccii.
?)AlIe die so Da ist nun vorerst alles dasjenige in Erwägung zu ziehen, was ke-dem Hause nen Herren zu HohengeroldSek von denen Graven von Nassau ist entgegengisschet worden , nähmlich, daß a) die in Anspruch genommene Orte nie-' mahl von Malther dem I als dem gemeinsamen Stamvatter beider Ge-roldseckischen Häuser seind beftsten-sondern erst von dem Haust fahr erwor-ben worden, und daß allenfals b) das Recht zu der lehensfolge durch dieTheilung ganzlich ist verlohren gegangen. Sodan ist c) zu merken, daßdie Graven von Mors derer Herren zu GeroldSek- iahr unstreitige iehens-folgere gewesen seind; und daß die sämtliche Herren zu HohengeroldSek aufalle ihre Ansprüche an deren Reichslehnen, in denen Jahren 1429 und14.Z4 zum feierlichsten verziehen haben, ist schon oben ß§. EEI^XXIXjEigene mehrmahl gezeiget worden. Nun ist zwar ä) von Marggrav Christo-pben der Erbkauf der Halste an denen in der ersten Klage enthaltenenden"^essen 5ch"fiücken, wie auch der Hälfte an der Lahrischen Hälfte an denen fünfverschobene gemeinen Dorftren, nebst denen über beide Käufe ertheileten kaiserlichen Be-Kaufe. stätig - und Verwitligungen, dargethan woiden: EI^XXXIV^ al-Kaistrliche lein, eö ist damit e) nicht genug. Die erste kaiserliche Einwilligung iß inEimvilli- Jahre 1442 zu suchen. Damahl verkaufte Grav Jacob zu Ms
gungdarm. Jacoben zu Baden eine unzertheilete Hälfte seiner Her-
schaftek2 Lahr und Mahlberg auf Wiederkauf. ' In den Kaufbrief aber
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