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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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III. Abschnit, I. Capitel.

abermahl die eigentliche Worte anhero setzen. Hier seynd sie: so vieldann in Eigenchumms Meise zu der berührten Herfchafc Hohen-gerolyeckh gehört, und vormals von dem heiligen Reiche oderanderen Fürsten nie empfangen ?c.

§. eexxv.

Verfolg des Das Hauß Leyen argumentlret demnach so: alles was von Allodienvorigen. zu der Herschast Geroldsek gehöret hat, das ist Oesterreichisches Lehn ge-worden: athm» Selbach, Kubach, Schutterthal, Reichenbach w. hat alsallodial zu der Herschast Geroldsek gehöret: ergo Lcc. Bei dieser Schluß-rede aber finde ich, daß der mitlere Saz, fpropvlitio falsch ist.Um dieses sogleich einzusehen, darf man nur fragen: von was vor einerHerschaft Hohengeroldsek die Rede seie? Ist es die, welche MalcherderI vor der in dem Jahre 1277 geschehenen Haupttheilunge befasse? daswird man von Seiten derer Herren Graven von der Leyen selbst nicht wollen.Ist es die, welche Malcher der III vor der in dem Jahre izzo ge-schehenen zweiten Haupttheilunge beisammen hatte? das werden sie ebenso wenig wollen. Es mus dahero diejenige Herschaft Hohengeroldsek seyn,welche die beide Gebrüdere, Gangolf der II und Malcher der VI,wie auch deren Herr Vatter besessen haben. Ist es solche, so trit ein,daß die gedachte vier Vogteien, nebst allem deme so Durlach als allodialin Anspruch nimmet, darzu nicht gehöret haben: dan sie waren schon dreiund fünfzig Jahre vorher, nähmlich in dem Jahre 1482 davon verkau-fet und von dem Hause Baden titulc» dominii translativo besessenworden.

§. cexxvi.

Weiterer Es entscheidet aber die angezogene Stelle des Vertrages den StreitVerfolg. gleichbald. Sie setzet mit Bedachte: soviel s - - zu der berührreu Herschafc - - - gehört :c. Welches ist dan die berühr«Herschaft? Antwort: keine andere als die, welche der Vertrag selbst be-schreibet; die nähmlich, welche a) die Herren von Geroldsek unmittelbar vorder Pfälzischen Fehde besessen, welche b) Pfalzgrav Philip in der Fehdeeinbekommen, welche e) Kaiser Maximilian der I demselben wieder abge«nommen, und ä") Marggrav Christophen, als einem Dritten, in Verwchrung gegeben hatte, und welche e) die Herren von Hohengeroldsek zu derZeit des erwähnten Vertrages wieder selbst besassen.

§. ccxxvii.