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Baden. Durl. Ansprüch e auf Hohengeroldsek. 127§. LLXXIII.
Gesezt dahero, sie wähleten von denen oben s§. c-c-XXll^ er- Weitere^ wähneten beiden-nur allein möglichen Fällen den ersten, so daß unter dem Fortsetzung>'''?? Worte Vorderen nur die unmittelbare und nächste Vorderen verstanden ^ vorigen,werden sollen, atödan ist sogleich richtig, daß ihr Herr Vatter, Gan-golf der I die vier Vogteien nicht, sondern allein das Schloß Hohenge-roldsek , nebst denen Vogteien Prinzbach und Schimberg besessen hat. In-gleichem ist richtig, daß dessen Vorfahre, Diebolc der II dieselbe bei sei-nem Ende nicht besessen hat, indeme er derjenige wäre, welcher sie in demJahre 1 48 2 an Marggrav Christophen verkaufete. s §. 'L11. An-stat also, daß die Herren Graven von der leyen hiebei einigen Vorstand fin-den solten, werden sie nur mit ihren eigenen Gründen geschlagen; da be-vorab die angezogene Worte des Vertrages nicht schlechterdings sagen: rvieihre Vordern dieselbe besessen, sondern sie diesen Befiz mit denen obenf§. OOXVI^j berührten vier Kenzeichengenauest verbinden, und den Be-fiz derer Vorderen mit demjenigen erklähren , der hernach 1) an Chur-Pfalz,dan 2) an Baden und endlich z) wieder an sie von GeroldSek gekommen,welche drei Stücke nur bei dem Schlosse Hohengeroldsek und denen Vog-teien Prinzbach und Schimberg , keineswegeS aber bei denen Vogteien Sel-bach, Kubach, Schutterthal, Reichenbach, Berghaupten, dem SchlosseDautenstein, dem Hofe Tretcenbach und übrigen in der Allodialität verblie-
- denen Gütern, eintrift. Ich sehe noch einmahl die von denen Herren
- Graven von der leyen so hoch erhobebene Stelle anhero, um daraus fernerÄlvNWkH ^ erkennen, daß sie ihrer Absicht durchaus entgegen ist. Also Heiset sie:
ziemlich sollen die gedachten - - - das Schloß und Her-schaft Hohcngeroldseckh - - s rvie 1) chre Vordern sGangolf>, ^r I und Diebolt der ll^ nachmal; sdaS ist unmittelbar da, wo der
Besiz derer Vorderen aushörete, nähmlich in der Fehde von dem Jahre^ 1486.^ 2) Die Pfalz und g ) Marggrauen zu Baden sals zu drit-
ten Handen^ und 4) sie die dlsher initen gehabt:c.
--MW §. ccxxiv.
. 7 Der dritte Grund derer Herren Graven von der leyen beruhet darin, Dritter Ein-
" ... wand wird
' daß alles dasjenige zu lehne sol seyn aufgetragen worden, was nicht von"^"^^^
' dem Reiche oder von anderen Fürsten zu lehne gegangen. Wir wollen^ ^ '
' ' -^ aber-