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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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Vorrede.

Graven von der Leyen, in gewisser Masse aber auch mit dem. hohen ErzHauseOesterreich, streitet.

Auf die Reichslehne des Hauses Geroldsek-Lahr aber macheten die Herrenvon Geroldsek zu Hohengeroldsek einen wichtigen Anspruch, welcher in dem Jahre- 5 z 2 in einen schweren Rechtshandel ausbrache, der in dem Jahre 1595 gunstigvor die leztere, und zum Nachtheile des grävlichen- nun fürstlichen Hauses NassausSaarbrückischer Linien entschieden, nachhero aber in dem Jahre 1625 durch einenVergleich hingeleget wurde, dessen ohngeachtet anjetzo Umstände wahrzunehmenseyn sollen, welche vermuthen machen, daß man an einem oder dem anderen Ortedaran denken dörste, diesen alten Streit wieder aufleben zu machen, blos darum,weilen die Gründe nicht bekant seind, welche bei der Sache obwalten, und bei derenEinsicht wohl allenthalben eine stille und gesegnete Ruhe auf diese Pratensions-Ge-danken erfolgen wird, wan es damit einigen Grund haben svlte.

Findet diese meine Arbeit Beifal, alsdan werde ich nach Zeit und Umstan-den beschließen, noch mehrere dergleichen Werke zu lieferen. Einmahl ist meinVorrath von Urkunden und anderen Samlungen so beschaffen, daß ich noch ver-schiedenen Ländern in der Gegend des mitleren und oberen Rheinstrohmes, ein glei-ches Liecht anzünden- und damit zu deren besonderem Staatsrechte die merkwür-digste Beiträge thun kau. Ich werde dabei die jetzige Methode behalten und alle-mahl eine schöne Partie von ungedrukten Urkunden bekant machen, die in mehr alsin einem Falle nüzlich seyn können. Eine jede Schrift dieser Art aber wird ein be-sonderes Buch seyn, folglich auch ein jedes mit seinem eigenen Titel und Registerversehen werden.

Meinen Nahmen habe ich um deswillen nicht vor die Schrift gesetzet, damitdavon kein Vorurtheil vor- oder gegen dieselbe entstehen möge. Mir ist es umnichts als um die Wahrheit zu thun, welche ich durch etwas anderes als durch ihreBeweisthümere und Zeugen zu begleiten, vor unnöthig gehalten habe. Ein je-der, der die Geschichte liefet, mag selbst urtheilen. Ich erbitte mir von ihmeweiter nichts, als ein redliches Herz und unbefangenes Gemüth. Wird mir die-se meine Bitte gewahret, alsdan habe ich alle Ursache zu hoffen, daß man mit mirzufrieden seyn werde.

Die Untersuchung, welche kch nach Maasgabe derer Geschichte, über ein unddie andere Ansprüche angestellet habe, kan eben so wenig jemand beleidigen, als daßich desfals meine Meinung mit derjenigen Freimüthigkeit gesaget habe, welche mir

)( z narür-