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Die sechs Unterschriften des FriedeierÄges von Kassel, 2. November 1541.
sonders bedürftig empfinden, wegen seiner bedenklichen Doppelehe.„Der mann wirdt alt und wirdts doch nit so lang niessen mögen, weildann E. f. g. umbs herrn willen die begnadigung beschlossen haben." -Hartmut ist — so mahnt Bucer wiederholt im Jahre 1541 - an derVerzögerung unschuldig; er „will gern nouh K. Mt. verwilligung erleyten,wie er doch darumb in Brabandt so lange am Hove gewesen;" der Kaiseraber hat die Entschliessung aufgeschoben bis er selbst nach Regens-burg kommt. Auch ist dieselbe nicht erforderlich solange noch dieCronberge und nicht andere Vasallen im Reichslehen sitzen." Aberder Landgraf bleibt hart: „Hartmut soll sich noch einmal um denConsens bemühen, denn es wäre uns schimpflich und verkleinerlich einsolch Ding also liderlich hinzugeben."
X. Friede und Heimkehr. 1541 bis 1548.
jACHDEM die kaiserliche Genehmigung zur Erböffnung end-lich unterm 25. April 1541 erreicht war, wurde am 2. No-vember 1541 zu Cassel der Vertrag von allen Beteiligten voll-zogen. Seine, uns schon bekannten, wesentlichsten Bestimmungen waren:
1. Kronberg und Eschborn bleiben Reichslehen.
2. Hessen erhält dort das beschränkte Erböffnungsrecht.
3. Die Kirchenordnung des Landgrafen, gemäss der AugsburgischenKonfession, bleibt bestehen. Sollte den Kronbergen darum eineAnfechtung begegnen, so will Hessen sie schützen.
4. Hartmut trägt dem Landgrafen 4 Hufen Eigengut vor Eschborn,im niederen Felde gegen Sossenheim, zu Lehen auf und empfängtes als solches zurück.
(So war er dennoch wiederum seines langjährigen TodfeindesVasall geworden.)
5. Wegen Wasserbiblis wird vertragen: dass die Kronberge die Hälftevom Hause und Gute bekommen; dass Hartmud für die Wieder-einlösung dem Pfandbesitzer Licentiaten Helfmann 6600 Guldenzahlt; endlich: dass Centgericht und Obrigkeit bei Hessen bleiben.
Das Original des Vertrages, in der Hofbibliothek zu Darmstadt, trägtdie Unterschriften Hartmuts XII, seiner zwei Söhne: Philipp VIII (102 K)und Hartmut XIII (103 K). Der dritte Sohn, Walter XII (104 K)