Fünfte Geschlechtsfolge.
Burggras Friedrich V.
Johanns II. Sohn, Friedrich V., wird bei seiner am 13.September 1342 gefeierten Verlobung zum ersten Mal inhistorischen Urkunden genannt, stand aber damals wahr-scheinlich noch im Alter der Kindheit. Denn so jung auchFürsten des Mittelalters in die Ehe traten; so ging dochder Ehevollziehung die Verlobung in der Regel noch meh-rere Jahre vorher. Ja die auswärtige Politik, der manbeim Abschluß der Fürstenehe das Familicnglück rücksichtslosopferte, dictirte in dieser Zeit oft für noch ungeborne Kin-der schon den Heirathscontract U
Burggraf Friedrich V. war indessen bei seiner Verlo-bung, die ohne seine Zuziehung am kaiserlichen Hofe vomVater geschlossen wurde, Wohl mindestens zehn Jahr alt,da verabredet wurde, die Ehe sollte innerhalb von dreiJahren vollzogen werden. Die Verlobte war Elisabeth, dieTochter des Markgrafen Friedrich von Meißen, Landgrasen
1) Lsnäeresii a IVolsoAeu et Xeuliaus, DIss, Hur. pul. 4sLouuubüs iukautiuiu. Vit. et l4ps. 1735, 4°.