II.
Alte Bedeutung des Zollern scheu Geschlechtesin Schwollen.
1. Grund- und Schloßbesitz.
Die hervorragende Stellung, welche man das Haus Zol-lern gleich bei seinem ersten geschichtlichem Hervortreten ein-nehmen und wahrend der ersten Jahrhunderte glücklich be-haupten sieht, beruhte wohl zum Theil auf seinem Her-kommen, — altem Adel und Ansehen, sowie in den davonabhängigen Familien-Verbindungen; vorzüglich aber gewißin seinem umfassenden Grund- und Schloßbesitz und in denGrafschaftsämtern, welche in der Familie verwaltet wurden.Denn noch weniger, als heut, konnte damals, da das Rechtauf Vorzüge, die durch Geburt übertragen werden, nochminder ausgebildet war, der Glanz einer Familie fester ma-terieller Grundlagen entbehren.
In Bezug auf Grund- und Schloßbesitz ragte aberdas Haus Zollern ursprünglich vor den meisten Schwäbi-schen Herrengcschlechtern besonders hervor. Selbst solchenvon diesen Familien, die früher und später zu königlichenWürden emporstiegen, — namentlich den Hohenstaufen, be-vor diese das reiche Erbe der Fränkischen Könige durch