Dritte Geschlechtsfolge.
Die Burggrafen Johann >. und Friedrich IV.
Johann I.
Dem Burggrasen Friedrich III. folgte im Besitz der Burg-grafschaft sein ältester Sohn — vermuthlich nach dem Bru-der seiner Mutter, dem Herzoge Johann von Sachsen, mitdem im Zollernschen Hause früher nicht vorgekommenenNamen Johann benannt. Die Regierungszeit dieses Burg-grafen war sehr kurz und von keinen denkwürdigen Ereig-nissen erfüllt.
Obgleich Johann erst im Jahre 1279 oder 1280 ge-boren sein kann'; so begleitete er doch schon seinen Vaterelf Jahre später auf dem Zuge nach Thüringen, um anKriegs- und Staatsgeschästen Theil nehmen zu lernenNach der Heimkehr von diesem Zuge wird Johann bei meh-reren Verfügungen des Vaters als zustimmender Erbe er-wähnt. Nach dem Tode des Vaters erscheint er als selbst-ständiger und alleiniger Besitzer der Burggrasschaft, so wie
1) ^lon. II, Ho. 203. 222. RIeU, O. Ratisp. I, 566. 667.
2) vuwont, dorps Mxl. II, I, 269.