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1 (1861) Die Grafen von Zollern und Burggrafen von Nürnberg
Entstehung
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zu Thüringen, durch ihre Mutter Mechtild eine Enkeltochterdes Kaisers Ludwig des Baiern. Die Verlobung sollte wohldie damalige Aussöhnung des Kaisers mit dem BurggrafenJohann H. zugleich durch das Band eines nähern Familien-Verhältnisses bestärken'.

Der Enkeltochter des Kaisers mußte unter diesen Um-ständen auch eine nach damaligen Verhältnissen großartigeMitgift zu Theil werden. Dieselbe wurde aus 4000 MarckSilber festgesetzt. Aber man war dabei, wie so oft, imVersprechen freigebiger, als im Erfüllen. Der kaiserlicheGroßvater, wie der Vater Elisabeths, starben dahin, ohnedaß die Ehe vollzogen und die versprochene Mitgift ausge-zahlt wurde. In einem crncueteu Ehcvcrtrage, den Burg-graf Johann II. zu Elisabeths wirklicher Vermählung, niitihren Brüdern, Friedrich und Balthasar, im Jahre 1350abschloß, wurde die der Schwester zu gewährende Heim-steuer auf 2000 Marck Silber herabgesetzt^.

Was aber schlimmer bei dieser Ehe war: — sie ge-währte dem jungen Burggrafen längere Zeit nur Töchter,keine Söhne zu Nachfolgern in der Burggrafschaft. Burg-graf Friedrich V. war jedoch nach dem Tode seines OheimsAlbrecht, abgesehen von seinen Oheimen, den Bischöfen, ein-ziges männliches Glied seines Hauses. Also wiederholtesich in der ersten Periode der Regierung Friedrichs V. fastdieselbe Wahrscheinlichkeit eines Erlöschens des burggräfli-chen Hauses, wie sie grade hundert Jahre früher unterdem Burggrafen Friedrich III. stattfand.

l) klon, III, «o. S5. — 2) Das. 255. 380.