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Jahres 1300 verstorben sein und kann darnach kaum das22. Lebensjahr erreicht haben. Durch ein aus der Kind-heit hergebrachtes Leiden soll ihm der Lebcnssaden so früh-zeitig abgeschnitten worden sein. Unter den Gcdächtnißta-gen, welche das Kloster Heilsbronn beging, findet man denTag seines Todes eben so wenig, als die Jahrestage seinerEltern. Vermuthlich dauerte das unter dem BurggrafenFriedrich III. begonnene Mißverhältniß zu diesem Klosterauch bei Johanns Hinscheiden noch fort und haben sich da-her auch seiner Bestattung die Minoriten angenommen.
Johann war zwar vermählt, hinterließ jedoch keineNachkommen. Seine Gemahlin, die ihn überlebte, warAgnes, eine Landgräfin von Hessen. Sie begab sich alsjugendliche Wittwe in die Heimath zurück; was hier, wieso oft in dergleichen Fällen vorzeitiger Auflösung von Ehe-bündnissen durch den Tod, unerfreuliche, erst im Jahre 1323vollständig verglichene Streitigkeiten über Witthum und Mor-gengabe zur Folge hattet
Friedrich IV.
Durch Johann's Tod fiel die Burggrafschaft seinemjünger» Bruder zu, der die Ahneureihe der Friedriche, alsder vierte dieses Namens, in der würdigsten Weise fort-setzte. Noch im August 1299 erscheint er nach Urkundenals unmündig und noch nicht im Besitz eines eigenen Sie-gels. Er konnte daher eben erst das zwölfte Lebensjahrvollendet haben, mit welchem, nach damaligem Rechte, dasAlter der Lehnsmündigkeit erreicht wurde da ihn am 15.
1) Non. II, Xo. 509. 623. 646. 656. 661.
2) in Usi» IVest^IUU. I'i'ov.-UUitt. IV, 4.