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zugleich als Vormund seines noch unmündigen BrudersFriedrich IV. '
Während des langen Aufenthaltes, welchen der Römi-sche König Albrecht in? Winter der Jahre 1298 und 1299zu Nürnberg nahm, findet man den jungen Burggrafen alsZeugen bei manchen feierlichen Handlungen, welche hier amköniglichen Hofe vorgenommen wurden. König Albrechtsicherte hier auch am 20. September 1298 den? BurggrafenJohann und dessen Bruder Friedrich die Evcntual-Successionin gewisse Lehne zu, welche zu dein kärglichen, nicht intodte Hand gebrachten Ueberreste der Besitzungen des Burg-grasen Conrad IV. gehörten Zugleich entschädigte derKönig, um die von seinem Vorgänger dem burggräftichenHause verliehenen Henneberg-Cobnrgischen Besitzungen denrechtmäßigen Erben zu schützen, die Schwester des Burg-grafen wegen der ihr darauf verschriebenen Mitgift, unterMitwirkung des letzter??
Die eigene?? Urkunden des Burggrafen enthalten mei-stens nur lehnsherrliche Acte ohne Bedeutung. Dem Bis-thuine Würzburg verlängerte er die Frist zur Auslösungeiniger, seinem Vater verpfändeter Besitzungen. Die letzteseiner erhalten gebliebenen Ausfertigungen ist vom 10. Ja-nuar 1300; während am 15. Mai desselben Jahres schonan seiner Stelle sein Bruder Friedrich IV. als Besitzer derBurggrafschaft erscheint V
Burggraf Johann muß daher in der ersten Hälfte des
1) klon. II, Xo. 310. 416. 417. — 2) Das. 423.
3) Das. 425. 431. 434. ??l!ire?cei''s i>> U. ??lllili. leorsoli.
V, 62. — 4) Hon. II, Ho. 417. 418. 430. 433. 435.
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