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1 (1861) Die Grafen von Zollern und Burggrafen von Nürnberg
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Lande Regnitz gehörten, sind etwa vierzig einzelne ErwerbsHandlungen von ihm bekannt geblieben, die meistens mehrereOrtschaften und größere Gütcrcomplexe betrafen, und die ernicht der Gunst seines königlichen Freundes, nicht dem da-mals so gewöhnlichen Ansichzichcn von Rcichsdomainen odereiner gewaltsamen Beraubung seiner Nachbaren, sonderngrößtenthcils freiem Ankauf durch wirthschastlich erübrigteGeldsummen zu verdanken hatteU

Wie der Burggraf dem Reiche gedient, hat KönigAdolph selbst bekundet, indem er von ihm sagt, in denverschiedensten Weisen habe der Burggraf sich glänzendeVerdienste um das Reich und gegründeten Anspruch aufdie Dankbarkeit des Rcichsoberhauptcs erworben

Seinem Scharfsinn und seiner GcrechtigkeitSliebe hul-digten die Zeitgenossen durch die Häufigkeit der Fälle, wo-rin sie in ihren RechtSstrcitigkeiten den Burggrafen zumSchiedsrichter erwählten

Von einer solchen Persönlichkeit getragen, mußte dasAnsehen des burggräflichen Hauses unter Friedrich III. be-deutend gewinnen. Schon die durch seine beiden Gemah-linnen — eine Herzogs- und eine Kurfürstentochter — be-gründeten Familienverbindungen wiesen auf den Rang hin,welchen die Burggrafen von Nürnberg fortan im Reicheeinzunehmen erstreben würden. „Um sich im Reiche zu be-ll 8. Bert. <1. 4Viss. 1854, Mst. OI. 8. 146, Ho.106. ^.lUrunItsdriolr in äem ^rodivo 8sr 5Vieii. v. 8. 1850,u. in 8. ZIRrk. I'orsok. VII, 153.

2) Hlon. II, Ho. 380. 8. v. Lclnit?, dorp. Inst. IV, 151.Illst. Hör. 8ipl. 353.

3) ivdl>. 8. Lorl. Hk. a. n. 0. 8. 148, Xoto 103.